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Transformation SAP R/3 ECC 6.0 nach SAP S/4HANA

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
Beratung, Planung, Konzeption und Umsetzung einer Transformation der von der Pfalzwerke Gruppe eingesetzten SAP-Anwendungen von SAP R/3 ECC 6.0 nach SAP S/4HANA
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Teilnahmefrist
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Ludwigshafen, Deutschland
Vertragslaufzeit
30 Tage
E-Mail
ausschreibung@dup.de
Telefon
+49 61312770290
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (Aufgrund fehlender Auswahlmöglichkeiten hier)

    • - Eigenerklärung GWB §§ 123, 124:
    • Der Bewerber ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
    • Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
    • Die Eignungsanforderungen gelten global und müssen auch bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmalig ausgefüllt und eingereicht werden.
  • (Aufgrund fehlender Auswahlmöglichkeiten hier

    • )
    • - Eigenerklärung Russlandsanktionen:
    • Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 – 20. Sanktionspaket) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
    • Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden:
    • https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
    • Hierzu füllt der Bewerber die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Teilnahmeantrag ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
    • Die Eignungsanforderungen gelten global und müssen auch bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmalig ausgefüllt und eingereicht werden.
  • (Aufgrund fehlender Auswahlmöglichkeiten hier)

    • - Eigenerklärung MiLoG:
    • Der Bewerber erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bewerber die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Teilnahmeantrag ab.
    • Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
    • Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
    • Die Eignungsanforderungen gelten global und müssen auch bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmalig ausgefüllt und eingereicht werden.
  • - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bewerber zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bewerber in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Teilnahmeanträge.
    • Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
    • Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
    • Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
    • Die Eignungsanforderungen gelten global und müssen auch bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmalig ausgefüllt und eingereicht werden.
  • - Unternehmenskennzahlen

    • Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
    • - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 5.000.000 €
    • - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 5.000.000 €
    • - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 5.000.000 €
    • Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers angesehen.
    • Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
    • Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
    • Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
    • Aufgrund der Koppelung mit den zu leistenden Angaben zu Abschnitt 4.4.2 in der benannten Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ gilt diese Eignungsanforderung als losspezifisch und muss für jedes Los separat ausgefüllt und eingereicht werden.
  • - Unternehmenskennzahlen

    • Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
    • - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2025: 50 Mitarbeitende
    • - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2024: 50 Mitarbeitende
    • - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2023: 50 Mitarbeitende
    • Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers angesehen.
    • Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
    • Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
    • Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
    • Aufgrund der Koppelung mit den zu leistenden Angaben zu Abschnitt 4.4.2 in der benannten Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ gilt diese Eignungsanforderung als losspezifisch und muss für jedes Los separat ausgefüllt und eingereicht werden.

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium

    • Die Auswertung der Erstangebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018.
    • Als vorläufige Leistungskennzahl (LBieter) wird das Ergebnis in gleichem Verhältnis (50:50) der Auswertung des Fragen- und Kriterienkataloges (LFragen- und Kriterienkatalog) angesetzt, als Preiskennzahl das Ergebnis des Preisblattes (PBieter).
  • Preiskriterium

    • Die Auswertung der Erstangebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018.
    • Als vorläufige Leistungskennzahl (LBieter) wird das Ergebnis in gleichem Verhältnis (50:50) der Auswertung des Fragen- und Kriterienkataloges (LFragen- und Kriterienkatalog) angesetzt, als Preiskennzahl das Ergebnis des Preisblattes (PBieter).

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Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
Vertragsentwurf56 KB12 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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