Veröffentlichung 14.07.25 | Teilnahmefrist 07.08.25 |
Eignungskriterien
Bewerber können bereits zur 1. Stufe VV weitere Unterlagen freiwillig vorlegen, die erst zur 2. Stufe VV unabdingbar sind. Juristische Personen sind gemäß § 75 (3) VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebenen Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf. 1. Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung der Bewerber (siehe Anlage 1) (Name, Anschrift, Rechtsform, Büroinhaber bzw. bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Art und Weise einer weitergehenden Präsentation ist dem Bewerber freigestellt. 2. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben spätestens zur 2. Stufe VV eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen
Die technisch-berufliche Eignung wird zunächst durch die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nachgewiesen und kann durch den Bewerber / Bieter zur 2. Stufe VV aktualisiert / ergänzt werden. 1. Erklärung über geeignete Referenzen (siehe Anlage 7 der Eignungsbewerbung) Nachweis mind. 2 Referenzen für eine Fernwärmeplanung mit einem Gesamtvolumen von mindestens 3 Mio. € netto (KG 200 bis 700) nach dem 01.01.2020. Der Leistungsumfang des Bewerbers muss dabei mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 analog HOAI umfassen. Die Art und Weise einer weitergehenden Präsentation ist dem Bewerber freigestellt. 2. Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (inkl. persönlichen Vitas der zum Projekt und vor Ort agierenden Personen). Der Bewerber bzw. Bieter muss mindestens über 5 angestellte Mitarbeiter bzw. feste freie Mitarbeiter (Nachweise) verfügen, die als Fachkräfte für dieses Projekt eingesetzt werden. a) Erklärung gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (siehe Anlage 6 der Eignungsbewerbung) b) Angabe gem. § 46 (3) Nr. 10, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt wird einschl. Begründung (siehe FORMBLATT 235 „Eigenerklärung zu geplanten Nachunternehmern“ 4. Weitere Mindeststandards
1. Eigenerklärung (siehe Anlage 2) zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 (1) bis (3) GWB 2. Erklärungen zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sind zur 2. Stufe VV einzureichen
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