Frist abgelaufen

Trockenbauarbeiten

Die Angebotsfrist ist am 14. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
14.08.2026
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Trockenbauarbeiten im Innenbereich für den Neubau der Gebäude 2 und 3, sowie das Bestandsgebäude 1. Sie umfassen insbesondere: - Trockenbauwände - Raum-in-Raum-System - Gipskartondecken mit und ohne Lochung - Streckmetalldecken - Hygienedecken - Akustikabsorber an Wand und Decke - Abbruch von Trockenbauwänden und Waschbecken

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Fragenfrist
07.08.26
Abgabefrist
14.08.26
Öffnung
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bielefeld, Deutschland
E-Mail
einkauf@hwk-owl.de
Telefon
+49 5215608-148
Website
https://www.handwerk-owl.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Vorzulegende Nachweise

    • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
    • gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Eigenerklärung Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung Handelsregisterauszug
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
    • falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Eigenerklärung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung
  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Vorzulegende Nachweise

    • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
    • Wenn keine Präqualifizierung vorliegt
    • Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung Angabe der PQ-Nummer
    • im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto
    • Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung Gewerbeanmeldung
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Eigenerklärung Referenznachweise
    • Angaben im Formblatt 124
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Eigenerklärung Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
    • mit Angabe der Lohnsummen
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung
  • Vorzulegende Nachweise

    • 223 Aufgliederung der Einheitspreise
    • Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot
    • Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Eigenerklärung 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
    • - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Preis

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