Veröffentlichung 12.08.26 | Fragenfrist 04.09.26 | Teilnahmefrist 10.09.26 |
Eignungskriterien
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 2 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Ausbau bestehender Messeinrichtungen (b.) Einbau neuer und moderner Messeinrichtungen (mME) (c.) Umbau auf intelligente Messsysteme (iMSys) (d.) Über mindestens zwei abgeschlossene Leistungsjahre im Referenzzeitraum (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderun-gen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nach-forderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklä-rung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Ei-generklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf die-ser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Eignungskriterien Die Auftraggeberin hat folgende Eignungskriterien festgelegt: a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufs-ausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Maßgeblich sind die genannten Kalenderjahre, nicht Geschäftsjahre. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Jahre jeweils mindestens 1.500.000,00 Euro betragen haben. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrags jeweils auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (4.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf die-ser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt. c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 2 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Ausbau bestehender Messeinrichtungen (b.) Einbau neuer und moderner Messeinrichtungen (mME) (c.) Umbau auf intelligente Messsysteme (iMSys) (d.) Über mindestens zwei abgeschlossene Leistungsjahre im Referenzzeitraum (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
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