Frist abgelaufen

Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Landsberg am Lech

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.03.2025
Angebotsfrist
01.04.2025
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen: Ordnungsgemäße und umweltschonende Behandlung der gesamten Restabfälle aus dem Landkreis Landsberg am Lech inkl. gesicherter und ordnungsgemäßer Abgabe bzw. Entsorgung der Erzeugnisse und Reststoffe aus der Behandlung.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
21.03.25
Abgabefrist
01.04.25
Öffnung
01.04.25
Vertragsbeginn
01.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landsberg am Lech, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@lra-ll.bayern.de
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Telefon
+49 81911291593
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Legen Sie eine Kopie eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen entsprechenden Nachweis dem Angebot bei.
    • Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Erklärung Bezug Russland nach Art. 5k EU-Verordnung 833-2014. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
    • Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
    • Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung. Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach§ 6 WRegG beim
    • Bundeskartellamt anfordern.
    • Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
    • Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
    • Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe durch Vorlage der entsprechenden Policen oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung(en) nachzuweisen.
  • Allgemeine Angaben zum Unternehmen

    • Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc..
    • Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
    • Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
    • • Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
    • • Beschreibung (Standort, Verfahren, Kapazität etc.) der zur Verfügung stehenden Behandlungsanlage(n) für Restabfall
    • • Nachweis der Genehmigung(en) der Behandlungsanlage(n) durch Vorlage der Kopie des (der) aktuellen Genehmigungsbescheide(s)
    • • Erklärung der gesicherten Verfügbarkeit der Behandlungsanlage(n) mit geforderten Mindestkapazitäten (min. 7000 Mg pro Jahr und Los) mit Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit
    • • Sofern die Behandlungsanlage(n) nicht im Anhang 1 der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) aufgeführt sind, ist nachzuweisen, dass die angebotene Entsorgung den abfallwirtschaftlichen Belangen des Abschnitt II Nr. 4 AbfPV nicht widerspricht oder unter den dort genannten Bedingungen zulässig ist.
    • • Benennung und Beschreibung der ordnungsgemäßen und gesicherten Entsorgung der bei der Behandlung des Restabfalls erzeugten Abfälle und Stoffe
    • • Erklärung über die Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund

Zuschlagskriterien

  • Preiskriterium

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Kalkulation24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB8 Seiten
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