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Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.07.2026
Angebotsfrist
01.09.2026
Übernahme und die Verwertung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung

Zeitplan

Veröffentlichung
28.07.26
Fragenfrist
25.08.26
Abgabefrist
01.09.26
Öffnung
01.09.26
Vertragsbeginn
01.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Göttingen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@goettingen.de
Telefon
+49551400-2882
Website
https://www.gebgoettingen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https

    • //ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
    • entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
  • Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.

    • Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung ver gleichbaren
    • Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies
    • zu erläutern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
    • Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in
    • Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
    • Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung
    • vergleichbar sind (gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV). Die vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, gemessen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sein. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Leistungsumfangs (Sammlung, Übernahme, Verwertung), Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, Auftragsvolumen in Mg, Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum.
  • Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gemäß § 56 KrWG)

Zuschlagskriterien

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
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