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Übernahme und Verwertung von Altholz und Sägespäne im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
01.09.2026
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altholz A1-A4 und Sägespäne durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle von Haushaltungen, Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, darunter auch an zwei Wertstoffhöfen, ein. Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2029) Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029, d. h. einschließlich des Optionsjahres, mit insgesamt Los 1 ca. 13.021 t und Los 2 ca. 3000 t angenommen.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
25.08.26
Abgabefrist
01.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gelsenkirchen, Deutschland
E-Mail
sandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Telefon
+49 209-9543942
Website
https://www.gelsendienste.de/START/default.asp

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister

    • b) Anzeige nach § 53 KrWG (nicht gefährliche Abfälle, Los 1) bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle, Los 2 - Altholz A4), soweit der Auftragnehmer Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt
    • Entsorgungsfachbetriebe sind nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AbfAEV von der Erlaubnispflicht befreit
  • c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 150103, 170201, 191207, 200138 und 170204* je nach Los oder gleichartiger Nachweis

  • d) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)

  • e) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren)* * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

  • f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.

Zuschlagskriterien

  • Preis (Gesamt-Netto-Wertungssumme)

    • Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte, das Angebot mit der höchsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Angebote werden linear interpoliert
    • die Formel gilt auch für negative Wertungssummen (Vergütung/Erlös zugunsten des Auftraggebers): P(Angebot) = 70 × (V(Max) ? V(Angebot)) / (V(Max) ? V(Min)) Sind alle wertbaren Angebote preisgleich (V(Max) = V(Min)), erhalten sie jeweils 70 Punkte. Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme aller wertbaren Angebote | V(Max) = höchste Gesamt-Netto-Wertungssumme aller wertbaren Angebote.
  • Entfernung zur (ersten) Übernahmeanlage

    • Die Bewertung der Entfernung erfolgt je Los relativ, d. h. im Verhältnis zu den übrigen wertbaren Angeboten des Loses. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps. Für jedes Los wird die Fahrtstrecke von der Übernahmeanlage zu beiden in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bezugspunkten (Stadtgebiet Nord und Süd) mit derselben Methode ermittelt
    • maßgeblich für die Wertung (E) ist der arithmetische Mittelwert der beiden Fahrtstrecken. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden
    • sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Das Angebot mit der geringsten mittleren Entfernung erhält 30 Punkte, das Angebot mit der größten mittleren Entfernung 0 Punkte
    • dazwischen wird linear interpoliert. Sind alle wertbaren Angebote eines Loses entfernungsgleich (E(Max) = E(Min)), erhalten sie jeweils 30 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (E(Max) - E(Angebot)) / (E(Max) - E(Min)) Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = mittlere Entfernung des Angebots (arithmetischer Mittelwert der beiden Fahrtstrecken zu den Bezugspunkten Stadtgebiet Nord und Süd) in km nach google.maps | E(Min) = geringste mittlere Entfernung aller wertbaren Angebote des Loses | E(Max) = größte mittlere Entfernung aller wertbaren Angebote des Loses.

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