Frist abgelaufen

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.05.2024
Angebotsfrist
01.07.2024
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
28.05.24
Abgabefrist
01.07.24
Öffnung
01.07.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Lauterbach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@zav-online.de
Freischalten
Telefon
+49 6641-96710
Freischalten
Website
http://www.zav-online.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Berufs-, Handels- und Firmenregister

    • Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung)
    • - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
    • - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023).
    • - Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
    • - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung):
    • Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Siehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen
    • Bitte geben Sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100 % der ausgeschriebenen Tonnage.
    • Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben.
    • Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein.
    • Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
    • Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
    • - Erklärungen nach HVTG und Russlandbezug
    • - Angaben zur Leistungserbringung
    • - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung):
    • - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

Zuschlagskriterien

  • siehe Block A der Vergabeunterlagen

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Eignungskriterien156 KB32 Seiten
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