Frist abgelaufen

Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in verschiedenen Objekten des Landkreises

Die Angebotsfrist ist am 16. Juli 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
16.07.2026
Überprüfung von 19.250 Stück ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 29 Objekten des Landkreises Jerichower Land

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Fragenfrist
16.07.26
Abgabefrist
16.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 35 Abs. 2 UVgO einzureichen. Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben. Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen

    • - Referenznachweise mit den im Formblatt 124_LD genannten Angaben
    • - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Berufsregister
    • - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
    • - Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
    • - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
    • - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
    • Mit der Aufforderung an den Bestbieter können gleichzeitig auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert werden.
    • Dafür wird eine Frist von mindestens drei und höchstens zehn Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung. Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist verlängern, wenn die fristgerechte Vorlage aus Gründen, die nicht vom jeweiligen Bieter zu vertreten sind, nicht möglich ist oder eine Verlängerung im Hinblick auf Art und Umfang des öffentlichen Auftrags angemessen erscheint. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsrangfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebots gilt als Bestbieter. Im Übrigen findet § 16 Anwendung.
    • Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im AVPQ des Nachunternehmens anzugeben.
    • Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen:
    • - Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit § 11 TVergG LSA
    • - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
    • - Tarifdatenblatt.
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
    • Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter bei.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
    • Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.

Zuschlagskriterien

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB12 Seiten
Eigenerklärung24 KB24 Seiten
Eignungskriterien156 KB4 Seiten
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