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Umbau der Staustufe Königs Wusterhausen / Nottekanal mit Schleuse

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.08.2026
Angebotsfrist
Der Nottekanal im Vorhabensgebiet ist ein schiffbares Gewässer und wird der I. Ordnung zugeordnet. Der Nottekanal quert bei Fluss-km 1+730 den Straßendamm der Schlossstraße. Unmittelbar oberhalb der Straßenquerung befindet sich die Schleuse Königs Wusterhausen und die Ausleitung des Nottekanals hin zum ehemaligen Mühlenwehr. Die Einmündung des Mühlenkanals befindet sich bei km 1+450 auf der linken Gewässerseite. Die vorhandene komplexe Stauanlage am Standort besteht aus dem Mühlenwehr, das sich in der Ausleitungsstrecke befindet, dem Staudamm (Straßendamm/ Schleuseninsel), einem Hochwasserschutzwehr (Doppelrohrdurchlass zwischen Schleuseninsel und Mühlenkomplex; Hochwasserschutzablass) und der Verkehrsanlage (Schleuse mit oberem und unterem Vorhafen). Baulastträger der Schleusenanlage einschließlich der Vorhafenanlagen ist das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Letzterem obliegen auch die Aufgaben des gesetzlichen Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung des Nottekanals als Wasserstraße und Gewässer I. Ordnung. Im Jahr 2019 erfolgte durch die Bauprüfstelle des Landesamtes für Umwelt eine aktualisierte einfache Prüfung des Bauzustandes. Die Anlage wurde in der Gesamteinschätzung mit der Bauzustandsnote 3 bewertet. Die Anlage befindet sich in einem befriedigenden Zustand. Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit sind nur eingeschränkt gegeben. Die Anlagentechnik ist aufgrund veralteter Technik nur eingeschränkt funktionsfähig und entspricht nicht den aktuell anerkannten Regeln der Technik. Im Jahr 2022 erfolgte durch das LfU eine erneute Prüfung des Bauzustandes. In dieser wurde die Anlage aufgrund der erheblichen Schäden und der fehlenden Gebrauchstauglichkeit in der Gesamteinschätzung mit der Zustandsnote 5 bewertet. In dieser aktualisierten Stellungnahme wurde ein Ersatzneubau der Schleuse empfohlen. Die Schleuse ist seit April 2022 außer Betrieb. Aus der zuvor beschriebenen/ dargestellten Situation leiten sich erforderliche Maßnahmen zum Umbau der Schleuse Königs Wusterhausen mit Ergänzung einer Hochwasserentlastung (Entkopplung Hochwasserentlastung und Schleuse) ab. Das Hochwasserentlastungsbauwerk soll unter Berücksichtigung der Hydrologischen Fachauskunft mit der erforderlichen Anzahl von Verschlüssen (n-1 Bedingungen) und einer für den Standort optimalen Verschlussart hergestellt werden. Neben dem Entlastungsbauwerk ist eine Schleusenanlage entsprechend der zuvor beschriebenen Anforderungen zu planen. Der Nottekanal ist im Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs nicht als Vorranggewässer ausgewiesen. Im Zuge der Planung ist die Erfordernis einer Fischwanderhilfe kritisch zu prüfen. Es ist eine Bedarfsanalyse mit Darstellung der möglichen Kosten für die Herstellung und den Betrieb zu erstellen.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.08.26
Fragenfrist
07.09.26
Teilnahmefrist
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bersteland/ OT Freiwalde, Deutschland
Vertragslaufzeit
6 Tage
E-Mail
info@wbv-freiwalde.de
Telefon
+49 35474-366390
Website
http://wbv-freiwalde.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Befähigung zur Berufsausübung): Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Die Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an, unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht.

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.

  • Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (§ 45 (4) Nr. 4 VgV): Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Mindestjahresumsatz 300.000,00 Euro (brutto).

  • Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - einen Bauingenieur, Ingenieur für Wasserbau/ -wirtschaft (mit Berufserfahrung Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung) oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen Ingenieur für Maschinenbau mit Spezialisierung Stahlwasserbau oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen Ingenieur für Biologie/Landschaftsökologe oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen zertifizierten SiGeKo-Koordinator, Weiterbildung Bauüberwachung, Weiterbildung Ökologische Baubegleitung. Der/Die mit der Projektleitung betraute/n Mitarbeiter muss/müssen eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren aufweisen. Es wird die längste Berufserfahrung eines qualifizierten Mitarbeiters mit der Projektleitung zur Wertung herangezogen.

  • Ausführung von wasserbaulichen Massivbauleistungen in den letzten 5 Jahren (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Der Bewerber muss die Planung (Objektplanung: mind. LPH 2 - 8, Tragwerksplanung mind. LPH 2 - 6) für mindestens ein Komplexbauwerk (wasserwirtschaftliche Anlage im Fließgewässer), bestehend aus Wehr, Schleuse und Fischwanderhilfe in Massivbauweise erbracht haben (Referenzobjekt ist bereits abgeschlossen). Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines ausreichenden Wettbewerbs vor, auch ältere Referenzen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, zu berücksichtigen.

  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 (3) Nr. 8 VgV): Der Bewerber muss mindestens über eine Führungskraft und acht Ingenieure/technische Mitarbeiter verfügen (ohne Geschäftsführer, ohne Projektleiter, ohne Azubi).

Zuschlagskriterien

  • Bewertung der Präsentation im Verhandlungsgespräch: siehe Anlagen A5 und A6. Im Verhandlungsgespräche stellen die Bieter ihr Büro und das vorgesehene Projektteam vor und machen Aussagen zur Projektabwicklung, Kommunikation und zur Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe.

  • Bewertung des angebotenen Gesamthonorars: siehe Anlage A6. Das Angebot ist gemäß der Aufgabenstellung in Leistungsphasen zu gliedern und nach AVB-Ing. 2019 anzubieten.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung124 KB16 Seiten
Eignungskriterien56 KB32 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB12 Seiten
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