Frist abgelaufen

Umbau, Erweiterung und Sanierung der Freizeitbegegnungsstätte (FZB) in Schneverdingen

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.04.2025
Angebotsfrist
09.05.2025
Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt für den Umbau und die Sanierung der Freizeitbegegnungsstätte (FZB), Auf dem Eck 2 in 29640 Schneverdingen, das Gewerk Fenster und Außentüren auszuschreiben. Das Gebäude verfügt im Bestand über zwei Gebäudekörper mit jeweils einem Vollgeschoss (Bürgersaalbereich 778 m², Jugendbereich 881 m²) in massiver Bauweise. Für die Baumaßnahme ist die Sanierung und der Umbau der beiden Gebäudeteile geplant. Ein Zwischenbau, in dem das Mehrgenerationenhaus einzieht, soll die beiden Gebäudekörper miteinander verbinden. Das Gebäude ist nicht unterkellert und in einem durgehenden Stützenraster von ca. 7,50 m konstruiert. Das Gebäude ist teilweise mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Das Dachgeschoss der Gebäude ist nicht ausgebaut. Die Tragkonstruktion besteht aus Mauerwerk, sowie Dachbalken aus Nadelholz, von außen ist das Gebäude verklinkert. Zwischen den bestehenden Gebäuden wird für den Neubau die Sohle inkl. Fundamenten ergänzt, sodass der Bürgertreff, Mehrgenerationenhaus und Jugendtreff in Zukunft unter einem Dach arbeiten können.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
07.04.25
Fragenfrist
02.05.25
Abgabefrist
09.05.25
Öffnung
09.05.25
Vertragsbeginn
07.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Schneverdingen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
rathaus@schneverdingen.de
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Telefon
0 51 93 93-0
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Website
https://www.schneverdingen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), durch Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Nachweise gemäß § 6a S. 1 Nr. 1 EU VOB/A auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Gleiches gilt auch für die Nachunternehmen, die von den Bietern beauftragt werden.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), durch Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
    • (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Nachweise gemäß § 6a S. 1 Nr. 2 EU VOB/A auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Gleiches gilt auch für die Nachunternehmen, die von den Bietern beauftragt werden.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), durch Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Nachweise gemäß § 6a S. 1 Nr. 3 EU VOB/A auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
    • Gleiches gilt auch für die Nachunternehmen, die von den Bietern beauftragt werden.

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