Ersatzneubau/Rückbau/Instandsetzung Frauwalder Wehr, Schönauer Wehr und Hutungswehr in der Pulsnitz - Bestandsaufnahme und Variantenbetrachtung (LP 1-2 HOAI)
Anrechenbare Baukosten:
Ersatzneubau Frauwalder Wehr: 2.122.000,00 EUR netto
Ersatzneubau Hutungswehr: 1.061.000,00 EUR netto
Die anrechenbaren Baukosten basieren auf der Annahme, dass für zwei Anlagen ein Ersatzneubau stattfindet und eine Anlage ersatzlos zurückgebaut wird.
Das Honorar ist für folgende Objekte anzugeben:
2x Wehr jeweils mit folgenden TO:
- Objektplanung (Ingenieurbauwerk § 43 HOAI), mind. HZ IV, LP 1: 2%; LP 2: 20 %
- Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), mind. HZ III, LP 1: 3 %; LP 2: 10 %
- Technische Ausrüstung Punkt 4: Starkstrom, HZ II, LP 1: 2 %; LP 2: 9 %
- Technische Ausrüstung Punkt 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, HZ II, LP 1: 2 %; LP 2: 9 %
- Nachweis äußerer Standsicherheit (Besondere Leistung)
3x Baugrube (Ingenieurbauwerk § 43 HOAI), jeweils mit folgenden TO:
- Objektplanung, mind. HZ III, LP 1: 2%; LP 2: 20 %
- Tragwerksplanung, mind. HZ III, LP 1: 3 %; LP 2: 10 %
3x Deichanpassung (Ingenieurbauwerk § 43 HOAI), jeweils mit folgenden TO:
- Objektplanung, mind. HZ III, LP 1: 2%; LP 2: 20 %
- Standsicherheit (Besondere Leistung)
1x Rückbaukonzept Ingenieurbauwerk (Besondere Leistung)
3x Konzept Wasserhaltung (Besondere Leistung)
1x Studie Alternative Standorte und bauliche Umsetzung der Stauanlagen inkl. Zuwegungskonzept (Besondere Leistung)
1x Bilanzierung der Wasserausleitung in die linke und rechte Pulsnitzniederung
3x Planungsbegleitende Vermessung
- Schönauer Wehr: 1,8 ha
- Hutungswehr: 1,7 ha
- Frauwalder Wehr; 2,0 ha
1x Erarbeitung Scoping-Unterlage u. Durchführung Scoping-Termin
Planungs- und Projektablauf:
Beauftragt werden die Leistungsphasen 1-2 (HOAI Fassung von 2021).
Die Ergebnisse der Vorplanung (LP 2) sind zur Prüfung an das LfU, dem Referat W22 und W25 vorzulegen.
Die Vorplanung ist in der Begutachterkommission des LfU vorzustellen.
Weitere Umsetzungsschritte dürfen erst nach Freigabe durch das LfU erfolgen.
Das Planungs- und Leistungsangebot soll einen Zeitplan mit notwendigen Bearbeitungszeiten (ohne ggf. notwendige Prüfzeiten des AG) beinhalten.
Als wichtige Zwischentermine gelten:
- Kurzbericht LP 1
- Vorstellung und Diskussion der in LP 2 erarbeiteten Varianten
- Abschlussbericht zu LP 2
Besondere Leistungen siehe "Zusätzliche Angaben"
Sonstiges:
Es sind die LP 1 bis 2 der HOAI 2021 zu planen und jede einzelne Phase ist nach Abschluss dem AG vorzustellen. Bei der Präsentation von Zwischenergebnissen oder Arbeitsständen sind Festlegungen zum weiteren Vorgehen zu treffen.
Beratungen und Präsentationen sind durch den AN zu protokollieren. Die Protokolle sind vor dem Versenden an die Teilnehmer durch den AG zu bestätigen. Notwendige Arbeits-, Behörden und Abstimmungstermine sind in die Preise der Angebotsposition mit einzukalkulieren.
Das Angebot ist entsprechend der Leistungsphasen in Grundleistungen und besondere Leistungen zu gliedern.