Frist abgelaufen

Umbau Hochwasserrückhaltebecken Mechtshausen

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.03.2025
Angebotsfrist
Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 3 - 9 nach § 41-44, HOAI 2021 für den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens Nette 07 bei Mechtshausen. Es ist geplant, das vorhandene Hochwasserrückhaltebecken zu vergrößern. Durch den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens kann der Stauraum um ca. 400.000 m³ erhöht werden. Die Bauwerkskosten (die Kostengruppen 300 und 400, DIN 276) werden auf ca. 5,25 Mio. Euro netto prognostiziert. Der Rahmenterminplan sieht für die Planung und Ausführung ca. 5,5 Jahre vor. Fertigstellungsziel ist das 4. Quartal 2030.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.03.25
Fragenfrist
22.04.25
Teilnahmefrist
28.04.25
Vertragsbeginn
01.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Hildesheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@hwsv-innerste.de
Telefon
+49 512195549-0
Website
http://www.hwsv-innerste.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

    • : Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Ausschlussgründe: 1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
    • liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen
    • 2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
    • liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen
    • 3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). 5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers. 6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist. (1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall (2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u.a. bei Eignungsleihe) (3) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung " Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in " gemäß § 44 VgV für den Projektverantwortlichen des Ingenieurbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll (4) Referenzprojekte: max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren. (5) Besondere Qualifikationen der Mitarbeiter im sich bewerbenden Unternehmen (6) Eigenerklärung Formular Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833-2014_N, Nachweise sind beizufügen. (7) Eigenerklärung_Formular_Eigenerklärung zu eForm- Pflichtangaben
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Nachweis entsprechender Dienstleistungen, vergleichbare Projekte Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 Jahre, Hochwasserrückhaltebecken, oder vergleichbare Projekte im Hochwasserschutz gem. §75 Abs. 5 VgV, Für die Merkmale des Pflichtreferenzprojektes 1 und die optional, zusätzlich einzureichende Projekte 2 und 3 sind die folgenden Kriterien hinsichtlich der Größe anhand der Herstellungskosten zu erfüllen: Pflichtprojekt 1 mit min. 2,0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400. Optional, zusätzlich einzureichende Projekte 2 und 3 mit min. 1,5 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 oder mind. Projekteinordnung nach DIN 19700 als "mittleres Becken" An den Leistungsumfang werden folgende Anforderungen gestellt: Pflichtprojekt 1: Das Projekt beinhaltet die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 - 8 § 43, HOAI Projekte 2 und 3: Leistungsphasen mind. LPH 3-5, bzw. mind. LPH 3-8 gem. § 43 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Angaben zur Beschäftigtenzahl, technischen Fachkräften, Zahl der Personen in der Geschäftsleitung und Mitarbeiter, jeweils im Mittel der letzten drei Jahre Geforderte Mindesteignungskriterien: Es wird bestätigt, dass das unter Punkt 1 im Bewerberbogen genannte Büro mindestens über eine Person in der Geschäftsführung und über 3 festangestellte Ingenieure/ Fachtechniker oder vergleichbar (B.A./ B.Eng./ B.Sc./ M.A./ M.Eng./ M.Sc., etc.) verfügt. Eigenerklärung zu geforderten Mindesteignungskriterien der Projektleitung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung und ein Projektleitung eines Projektes für den Bau/ Umbau eines Hochwasserrückhaltebeckens, oder vergleichbares Projekt im Hochwasserschutz gem. § 75 Abs. 5 VgV, mit mind. 2.000.000 Euro brutto (KG 300+400, DIN 276) übernommen. Nachweis der fachlichen Eignung und Kenntnisse, insbesondere Projekterfahrung mit Hochwasserschutzmaßnahmen, als unternehmensbezogene, besondere Erfahrungen und Kompetenzen, auf die bei der Bewältigung der hier ausgeschriebenen Leistung zurückgegriffen werden kann. Ebenfalls werden zur Bewertung der Eignung Kenntnisse und Qualifikationen des Personals berücksichtigt, auf deren Fachkunde im Auftragsfall zurückgegriffen werden kann. Diese Kenntnisse können auch bei anderen als nach § 75 VgV zulässigen Projekten erworben worden sein und sind über Zertifkate und/oder Fortbildungsnachweie zu belegen. Eine Wertung ohne Nachweis kann nicht erfolgen. Entsprechenden Angaben zu besonderen Qualifikationen sind in Anlage Nr. 6 des Bewerberbogen zu machen und über separat beigefügte Nachweise zu belegen. Die Checkliste für das Eignungsverfahren, sowie die Bewertungsmatrix sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerberbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 7/ Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen: Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber? Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt? Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-8 gem. Punkt 5 des Bewerber*innenbogens wurden beigefügt. Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor. Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten. Nr. 6 Bestätigung der geforderten Unternehmensgröße Nr. 7 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerber*innenbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei? Nr. 8 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung. Bei mehr als 5 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Qualifikation, Personal, Umsatz, in vorgenannter Reihenfolge. Wertungsmatrix: max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 740 max. erreichbare Punktzahl für Personal: 175 max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 100 max. erreichbare Punktzahl für Besondere Qualifikationen: 275 Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1290

  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird. Die Umsatzangaben sind kein Mindesteignungskriterium, werden jedoch gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix im Rahmen der Eignung bewertet. 2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 3,0 Mio. Euro für Sach und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags. Geforderte Mindeststandards: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.

Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot: Es ist ein Honorarangebot auf die Planungsleistungen abzugeben. Für die zusammenfassende Darstellung der Kosten ist ein Kostenblatt auszufüllen. Kalkulationsgrundlage ist die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: - Die Höchstpunktzahl (Beispiel: 100 Punkte) erhält der Bieter, der das niedrigste Angebot insgesamt (netto) abgegeben hat. - Die Bieter, deren Gesamtpreis für die Planungsleistungen (netto) höher als das des niedrigsten Bieters liegen, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum niedrigsten Bieter geringer bewertet. Hier wird geradlinig interpoliert. - Beispiel: Ein Angebot das 20% über dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) liegt, erhält demnach 80 Punkte.

  • Präsentation: Die folgenden Punkte sind am Präsentationstag durch das Projektteam persönlich vorzutragen und bei Rückfragen näher zu erläutern. Zu diesem Zwecke ist eine geeignete Bildschirmpräsentation anzufertigen. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Jedes unten genannte Kriterium wird mit maximal 6 und minimal 0 Punkten bewertet, wenn eine im direkten Vergleich zu anderen Bietern unzureichende, unklare, oder nachweislich falsche Erläuterung des Kriteriums erfolgt. Bei der Bewertung innerhalb der Kriterien geht es stets um die Einordnung der Bewertung im Verhältnis aller Mitbietenden untereinander. Nach Bewertung aller Beiträge erhält die höchste Bewertung über einen Faktor 100 Punkte, äquivalent zur Preiswertung. Die niedriger bewerteten Beiträge werden im Verhältnis ihres Abstandes zum Bieter mit 100 Punkten entsprechend geringer bewertet. Hier wird geradlinig interpoliert. - Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz des eingesetzten Beratungsteams - Darstellung der wesentlichen Projektaufgaben, sowie daraus abgeleiteten Projektrisiken (Erkennen der Aufgabenstellung und Projektanforderungen) - Erläuterung von Steuerungsmechanismen und Terminkontrollstrategien im Rahmen der Projektabwicklung - Darstellung der Koordination/ Einbindung der Leistung anderer am Projekt beteiligter mit den Leistungen des AG/ den eigenen Leistungen - Erreichbarkeit und Projektkommunikation, Regelung bei Vertretungen - Einschätzung des Zeitbedarfs für die Planungsphase 3-4 HOAI sowie die Phasen 5-8 HOAI gem. Rahmenterminplan - Einschätzung des vorgegebenen Kostenrahmens - Vortrags- und Präsentationsstil, sowie Methodik, Didaktik und rhetorische Fähigkeiten

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