Frist abgelaufen

Umbau, Sanierung und Erweiterung der Grundschule Evesen - Tragwerksplanung für Gebäude

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.11.2023
Angebotsfrist
18.12.2023
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung für Gebäude (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-6 Projektziel allgemein: Die Stadt Bückeburg beabsichtigt die Liegenschaft: Grundschule Evesen, Eveser Straße 61, 31675 Bückeburg umfassend instand zu setzen. Die 2-zügige Grundschule soll entsprechend den Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes 2019 und der darin enthaltenen Raumanalyse nach den zukünftigen schulpädagogischen Anforderungen saniert, umgebaut und erweitert werden. Insgesamt ergibt sich ein Defizit von 6 Räumen und 355 qm. Eine nicht vorhandene Aula soll an zentraler Position neu errichtet werden. Ebenso sollen die Wohnungen, sowie das Bürgerbüro im Altbau der Grundschule saniert werden. Es sollte überlegt werden, die Fläche der oberen Wohnung der Schulnutzung zuzuschlagen. Auch die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen sind bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung in einer qualitativen Bestandsbewertung definiert worden. Objektbeschreibung: Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Evesen (siehe anliegender Übersichtsplan, Lageplan und Luftbild) und besteht aus einem Altbau (Baujahr vor 1950) sowie einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1968. Das Grundstück befindet sich an der Eveser Straße, an der sich auch der Altbau befindet. In dem Altbau befinden sich neben zwei Wohnungen und einem kleinem Bürgerbüro auch einige Räume, die der Grundschule zuzuordnen sind. Ein eingeschossiger Verbindungsbau erstreckt sich zwischen Altbau und einem zweigeschossigen Schustertrakt. Über einen vorgelagerten Flur werden die beiden Treppenhäuser erschlossen. Im Süden befindet sich ein großer Schulhof, welcher über eine Zufahrtsstraße an die Straße "Am Sportfeld" angeschlossen ist. In diesem Bereich befindet sich zudem noch eine Sporthalle, welche jedoch von den geplanten Sanierungsarbeiten vorerst ausgeschlossen ist. Von hier aus gelangen die Schüler und Lehrer auf das Schulgelände. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Nutzung ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule dargestellt. Das Schulgebäude gliedert sich in zwei Bauabschnitte und ist im Ursprung (Baujahr vor 1950) als teilunterkellerte zweigeschossige Schule als Massivbau errichtet worden. Dieser alte Teil wird auf beiden Etagen durch einen zentralen langen Flur mit Treppenhaus in Nord- und Südteil geteilt. Im Erdgeschoss befindet sich Speiseraum, der Werkraum, sowie im Dachgeschoss zwei Unterrichtsräume. In dem unterkellerten südlichen Teil befindet sich im Erdgeschoss eine Wohnung, sowie ein Ein-Zimmer-Bürgerbüro. Ein weiteres, separates Treppenhaus führt ins Dachgeschoss, wo sich eine weitere Wohnung befindet. Im Osten, zur Eveser Straße hin, befindet sich der Zugang zu diesem südlichen Teil des Gebäudes. Im Jahre 1968 wurde die Grundschule großzügig erweitert. Im Westen entstand ein teilunterkellerter zweigeschossiger Schustertrakt mit zwei Treppenhäusern. Insgesamt gibt es hier Platz für 7 Klassenräume, einem Computerraum, sowie einigen kleineren Nebenräumen. Ein vorgelagerter, erdgeschossiger Flur verbindet die beiden Treppenhäuser. Der vorgelagerte Flur schließt wiederum an einen ebenerdigen eingeschossigen Verbindungsbau an. Dieser verbindet den Altbau mit dem neueren Erweiterungsbau. Hier befindet sich aktuell der Haupteingang der Grundschule, die Sanitärräume und der Verwaltungsbereich. Das Höhenniveau des Alt- und des Erweiterungsbaus liegt deutlich über dem, des ebenerdigen Eingangsbereiches im Verbindungsbau. Zwischen dem Verbindungsbau und dem Altbau, bzw. dem Erweiterungsbau befinden sich kleine Treppen, die den Höhenunterschied ausgleichen. Die Heizungsanlage der Schule befindet sich in dem unterkellerten Bereich des Erweiterungsbaus. Sie wird mit Gas betrieben und stammt aus dem Jahr 1992. Der Hausanschluss inklusive der Hauptverteilung befindet sich im Altbau. Diverse Unterverteilungen verteilen Sie durch die gesamte Schule. Die einzelnen Projektziele sowie weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bauablauf: Zunächst soll das Gebäude nach vor genannten Kriterien instandgesetzt sowie erweitert werden. Der Schulbetrieb wird während der Sanierungsphase in temporären Ersatzräumen (Containern) auf der rückgebauten Spielplatzfläche (im Südosten des Grundstückes) fortgesetzt. Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) werden auf rund 4.440.000 EUR (netto) geschätzt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.11.23
Abgabefrist
18.12.23
Öffnung
18.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bückeburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@bueckeburg.de
Freischalten
Telefon
+49 5722-206-208
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Persönliche Lage des Bieters

    • 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann
    • - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können
    • - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
  • 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

  • 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von (mindestens drei) Referenzprojekten innerhalb der letzten neun Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Tragwerksplanung, vorzugsweise Kindergärten und Schulen). Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen sein. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung) - Art der Nutzung (Schulgebäude, Nichtwohngebäude, Sonstige) - Kurze Beschreibung des Projekts - Honorarzone - Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) innerhalb des Referenzzeitraums (ab 01.01.2015) - Bauwerkskosten KG 300 + 400 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)

Zuschlagskriterien

  • 2. Projekteinschätzung und Herangehensweise: Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens Für das Kriterium 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt

  • 3. Honorarangebot: Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

  • 1. Qualität des Büros und des Projektteams: a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm b. Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams c. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für das Kriterium 1 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt

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