Frist abgelaufen

Umbau und Erweiterung - Das Konzerthaus "Die Glocke" - Veranstaltungstechnik

Das traditionsreiche Konzerthaus "Die Glocke" in Bremen zählt zu den wichtigsten Konzerthäusern Europas. Das im Stil des Expressionismus in baulicher Verbindung mit dem Bremer Dom errichtete Gebäude ist prägender Teil der Bremer Altstadt und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den UNESCO Welterbestätten des Bremer Rathauses und des Bremer Rolands. Mit der zentralen Lage direkt an der Domsheide und mit seinem vielfältigen Musik- und Kulturprogramm prägt das Haus die Bremer Innenstadtentwicklung. Mit rund 350 Veranstaltungen in den beiden Sälen (kleiner Saal 350 Plätze zzgl. 50 auf dem Balkon und großer Saal 1.400 Plätze) zählt Die Glocke heute durchschnittlich 220.000 Besuchende pro Jahr. Das Konzerthaus steht vor strukturellen, funktionalen und baulichen Herausforderungen. Nach 30 Jahren intensiver Nutzung seit der letzten Sanierung muss das Gebäude in den kommenden Jahren zwingend den baurechtlichen und funktionalen Anforderungen angepasst und das Haus qualitativ weiterentwickelt werden. Dies umfasst u.a. brandschutztechnische und energetische Ertüchtigungen, die unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen müssen. Des Weiteren sind Anpassungen aufgrund der sich verändernden Bedarfe von Veranstaltenden erforderlich. So können die Säle derzeit wegen der fehlenden akustischen Trennung und der problematischen Entfluchtungssituation nicht gleichzeitig genutzt werden, die Anlieferungssituation führt aufgrund von Platzmangel mit fehlenden Transportwegen zu betriebsstörenden Einschnitten und im gesamten Gebäude fehlen betriebsrelevante Nebenräume. Aufgrund des hohen Anteils des klassischen Programms wird heute nur eine begrenzte Zielgruppe erreicht. Insbesondere jüngere und diverse Zielgruppen schafft das Konzerthaus nur schwer zu erreichen. Um das Konzerthaus zukunftsgerecht auszurichten und neue Besuchergruppen anzusprechen, wird u.a. ein Wechsel vom Vermietungs- zum Intendantenmodell erwogen. Die Notwendigkeit der baulich-technischen Erneuerung und die Nutzungsentwicklung sind zusammen mit dem Ziel einer baulich-atmosphärischen Öffnung des Hauses zur öffentlichen Platzfläche der Anlass, um die nötige Ertüchtigung des Bestandes mit einer zukunftsweisenden Erweiterung zu ergänzen, um so das Konzerthaus langfristig attraktiv und zukunftssicher zu gestalten. Auf Antrag der Freien Hansestadt Bremen in Kooperation mit der Glocke Veranstaltungs-GmbH, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im November 2020 zur Ertüchtigung und Weiterentwicklung des Konzerthauses eine Ausgabeermächtigung in Höhe von bis zu 40 Mio. EUR erteilt, die über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haushaltsmäßig bewirtschaftet wird. In diesem Vergabeverfahren wird die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für den Bereich Veranstaltungstechnik (Anlagengruppe 7 - 7.1. Nutzungsspezifische Anlagen, u.a. Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik, Ton-/Medientechnik, Zuganlage) für das vorbenannte Projekt ausgeschrieben. Das Bauvorhaben soll nach aktuellen Planungen bis 2030 fertiggestellt werden. Die Neugestaltung der Glocke wird als BIM-Projekt durchgeführt. Wesentlicher Punkt ist das Arbeiten mit BIM-Modellen und eine gemeinsame Datenplattform (CDE).

Zeitplan

Veröffentlichung
24.11.25
Fragenfrist
15.12.25
Teilnahmefrist
22.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
niklas.dirks@m3b-bremen.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.

  • 1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären. 2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

  • Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung der Fachplanung der Technischen Ausrüstung (mind. Lph 2 - 3 und 5 - 6) für die Veranstaltungstechnik für eines der nachfolgenden Gebäude aus dem Veranstaltungsbereich: Theater, Konzertsaal oder Opernhäuser nachweisen können. Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe werden zudem Unternehmensreferenzen im Bereich Fachplanung der Technische Ausrüstung für Veranstaltungstechnik gewertet. Die Wertungsmatrix hierzu kann den Vergabeunterlagen (Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") entnommen werden. Hinweis: Gewertet werden Referenzen seit 2020, d. h. die nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2020 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein. Die Referenzangaben sind per Eigenerklärung in dem Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben.

  • Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR brutto nachweisen. Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe wird zudem der Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gewertet. Die Wertungsmatrix hierzu kann den Vergabeunterlagen (Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") entnommen werden. Die Umsatzangaben sind per Eigenerklärung in dem Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

  • Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.

  • Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
Vertragsentwurf56 KB12 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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