Frist abgelaufen

Umbau und Erweiterung IGS Süd, Langenhagen

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2025
Angebotsfrist
11.08.2025
Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung durch Neubauten der bestehenden Brinker Schule an der Angerstraße 12 in 30851 Langenhagen. Im ersten Bauabschnitt werden das Gebäude Forum (3.086 m² BGF), die Sekundarstufe 1 (10.184 m² BGF), die Dreifeldsporthalle (3.020 m² BGF) und die Heizzentrale gebaut. Im zweiten Bauabschnitt erfolgen die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Forum: 2-geschossiger rechteckiger Baukörper mit Hauptküche und Mensa sowie zwei Lehrküchen, Aula und Musikräumen; Sekundarstufe 1: 5-zügige Grundschule als dreigeschossiger Bau mit zentralem Innenhof, Lernhäfen mit angrenzenden Klassen- und Differenzierungsräumen, sowie Lehrerstationen und Sanitärkerne; das Gebäude teilt sich in zwei Brandabschnitte mittels innerer Brandwand; 3-Feld-Sporthalle: Schul- und Vereinssporthalle; Umkleide- und Nasszellenbereich, sowie übrige Nebenräume im EG; Technikbereich, sowie Multifunktions- und Theorieraum im 1. OG; Tribünenbereich über die gesamte Sporthallenbreite im 1. OG oberhalb der Geräte-, Regieräume und Hausanschlussraum Heizhaus: Heizzentrale mit ca. 670 kW; über Heizzentrale werden zukünftig auch die Bestandsgebäude mit Wärme versorgt

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.25
Abgabefrist
11.08.25
Öffnung
11.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Langenhagen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
j.strauss@convis.com
Telefon
040 236000-929
Website
https://www.langenhagen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen (Siehe auch Formblatt 216_Verzeichnis vorzulegender Unterlagen). // Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 // Bitte auch Hinweise unter “Kriterium: Art: Sonstige“ (5.1.9) beachten.

    • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A) / Betriebshaftpflichtversicherung
    • Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 5 Mio. erhöht werden können. (Siehe auch Formblatt 216_Verzeichnis vorzulegende Unterlagen).
  • 2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). // Mindeststandard

    • Mindestumsatz in Höhe von: 1.200.000,- € durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr. // Hinweise zu Ziff. 2: a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019)
    • b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. // Hinweise zu Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2 (Siehe auch Formblatt 216_Verzeichnis vorzulegende Unterlagen). c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen. (Beispiel: An NU vergebene Leistung: 100.000,- € netto = durchschnittlicher(gemittelter) Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min. 100.000,- €). // Bitte auch Hinweise unter “Kriterium: Art: Sonstige“ (5.1.9) beachten.
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). // Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzobjekte. // Hinweise zu Ziff. 1.: a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 300.000 € haben. . b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen

    • Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A)
    • // Mindeststandard: mindestens 5 gewerbliche Arbeitnehmer in jedem Geschäftsjahr. // Hinweise zu Ziff. 2: a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen (siehe auch Formblatt 216_ Verzeichnis vorzulegende Unterlagen).
  • Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A. Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.

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Vertragsbedingungen203 KB12 Seiten
Vertragsentwurf89 KB24 Seiten
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