Noch 23 Tage

Umbau von Wegen und Ökologische Verbesserung Heimanngraben von km 0,200 bis km 0,830

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.05.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Bodenauftrag, Abbruch von Sohlschalen und Betonabstürzen zur ökologischen Verbesserung des Heimanngrabens, Abbruch der Baustraßen des Loses 1, Wiederherstellung als wassergebundene Wegedecke
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.05.26
Fragenfrist
01.07.26
Abgabefrist
07.07.26
Öffnung
07.07.26
Vertragsbeginn
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Essen, Deutschland
E-Mail
online.vergabe@eglv.de
Freischalten
Telefon
+49 201 104 - 0
Freischalten
Website
https://www.eglv.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
    • allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, in
    • der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter
    • benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
    • vertreten wird in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird. Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und
    • gleichzeitig als einzelner Bewerber am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig
    • als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren
    • Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die
    • Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an
    • verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt. Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab,
    • ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen
    • zur Zuverlässigkeit abgibt. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
    • Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu
    • zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
    • Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine
    • Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat
    • der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag
    • nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde einzureichen.
    • Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
    • allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, in
    • der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter
    • benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
    • vertreten wird in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird. Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und
    • gleichzeitig als einzelner Bewerber am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig
    • als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren
    • Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die
    • Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an
    • verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt. Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab,
    • ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen
    • zur Zuverlässigkeit abgibt. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
    • Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu
    • zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
    • Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine
    • Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat
    • der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag
    • nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde einzureichen.

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