Frist abgelaufen

Umbausanierung des alten Dr. Pfleger Gebäudes für die Montessori Schule Bamberg / Hallstadt - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,  gemäß §§ 53 ff. HOAI // LPH 1-9

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.03.2025
Angebotsfrist
Der Montessori Bamberg e.V. betreibt an drei Standorten eine Montessori-Grundschule in Bamberg, eine Montessori-Sekundarschule in Bamberg und ein Montessori-Kinderhaus in Hallstadt. Die getrennte Lage ist ein Hindernis im gemeinschaftlichen Alltag und in der Entwicklung des Bildungsangebots. Schon seit vielen Jahren wünscht sich der Verein, die Schulen und das Kinderhaus an einem Standort zusammenzuführen. Initiiert von der Dr. Robert Pfleger Stiftung entstand die Idee, in Partnerschaft mit der Stadt Hallstadt, der Caritas, der Diakonie und dem Montessori Bamberg e.V. auf dem alten Werksgelände den neuen „Dr. Pfleger Campus - Bildung und Nachhaltigkeit “ zu entwickeln. In den kommenden Jahren sollen hier verschiedene soziale und bildungsorientierte Einrichtungen des Gemeinbedarfs entstehen. Es handelt sich um das Areal des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Dr. Pfleger Arzneimittelwerke. Das Gebäude wurde in drei Bauabschnitten in den 1960er bis 1970er Jahren errichtet und nochmals um einen Anbau in den 1990er Jahren erweitert. Das Bestandsgebäude auf dem mittleren Grundstücksteil soll für die Montessori-Schule Bamberg / Hallstadt hergerichtet werden. In einem zweiten Bauabschnitt soll ein Kinderhaus des Montessori Bamberg e.V. entstehen. Aufgabenstellung ist die Umbausanierung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes mit ca. 5.200 m2 BGF in eine Montessori-Schule für ca. 350 Schülerinnen und Schüler als erster Bauabschnitt. Als optionaler zweiter Bauabschnitt ist das Kinderhaus zur Betreuung von ca. 80 Kindern in Kita und Hort sowie der Freianlagen des Kinderhauses vorgesehen. Der Montessori Bamberg e.V. beabsichtigt, direkt nach Abschluss des ersten Bauabschnitts, den zweiten Bauabschnitt anzustoßen. Dies unterliegt dem Vorbehalt der administrativen Kapazitäten zur Abwicklung innerhalb des Montessori Bamberg e.V. sowie der Sicherung der Finanzierung und Bereitstellung von Fördergeldern. Der Montessori Bamberg e.V. beabsichtigt, die Vergabe der Planungsleistungen für - die Umbausanierung des Bestandsgebäudes an der Emil-Kemmer-Straße 33 mit einer Nutzungsfläche von ca. 2.589 m2 (HNF 1-6 gemäß Summenraumprogramm) bzw. einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 5.195 m2, sowie optional in einem 2. Bauabschnitt den Neubau des Montessori-Kinderhauses mit einer BGF von ca. 1.000 m2 Für die Erbringung der beschriebenen Aufgabe beabsichtigt der Montessori Bamberg e.V. die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI // LPH 1-9 zu vergeben. Es wird stufenweise beauftragt: Montessori-Schule als 1. Bauabschnitt: Stufe 1.1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung Stufe 1.2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung Nach Vorliegen des Förderbescheids Stufe 1.3: Optional: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe. Stufe 1.4: Optional: LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Montessori-Kinderhaus als 2. Bauabschnitt (optional und unter Vorbehalt) Stufe 2.1: Optional: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung Stufe 2.2: Optional: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung Nach Vorliegen des Förderbescheids Stufe 2.3: Optional: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe Stufe 2.4: Optional: LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung BA1: Juni 2025 // - Baubeginn BA1: 1. Quartal 2026 // - Fertigstellung BA1: 3. Quartal 2026 // Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-600) werden auf 15,1 Mio. € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 300 9.369.792 € // - KG 400 4.828.037 € // - KG 500 906.149 € // - KG 600 24.990 € //

Zeitplan

Veröffentlichung
14.03.25
Teilnahmefrist
27.03.25
Vertragsbeginn
27.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bamberg, Deutschland
E-Mail
campus@montessori-bamberg.de
Telefon
0951 2971427

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
    • Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 410+420+430+47+480 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022-2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • - Jahresmittel ≥ 800.000 EUR/a (5 Punkte),
    • - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2,5 Punkte),
    • - Jahresmittel < 400.000 EUR/a (0 Punkte).
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022-2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
    • - durchschnittlich ≥ 8 Technische Mitarbeiter (5 Punkte),
    • - durchschnittlich < 8 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte),
    • - durchschnittlich < 4 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem weiteren Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %.
    • Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
    • Referenzprojekt 1+2 Sanierung:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder ( KITA, Schule )
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben mit Berücksichtigung spezieller Bildungskonzepte: Montessori, Waldorf, Sonderpädagogische, Förderschule.
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 2,5 Mio. € brutto.
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
    • Referenzprojekt 3 Neubau:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder ( KITA, Schule )
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben mit Berücksichtigung spezieller Bildungskonzepte: Montessori, Waldorf, Sonderpädagogische, Förderschule.
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Holz- bzw. Holzhybridbau (Holzprimärkonstruktion der Wände Decken Dächer, es werden keine reinen Dachtragwerke bewertet
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
    • Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
    • Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
    • Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
    • Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Personelle Besetzung

  • Fachtechnische Lösungsansätze

  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt

  • Gesamteindruck Konzept

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Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Eigenerklärung42 KB12 Seiten
Eignungskriterien287 KB24 Seiten
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