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Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem LK Waldeck-Frankenberg

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.06.2026
Angebotsfrist
20.07.2026
Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.06.26
Fragenfrist
10.07.26
Abgabefrist
20.07.26
Vertragsbeginn
01.07.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Korbach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
abfallwirtschaft@lkwafkb.de
Freischalten
Telefon
+49 5631 954-0
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Beschäftigte (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
    • Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
    • Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach HVTG
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Mindestanforderung an Referenzen
    • (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
    • (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
    • (3) Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (ca. 2.400 Mg/Jahr) = mindestens 1.200 Mg pro Jahr.
    • (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
    • HINWEIS: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Tonnagen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist.
    • Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
    • Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen und reichen Sie als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. ein. In jedem Fall müssen die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind
    • Weiterhin ist vorzulegen:
    • - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
    • - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
    • oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
    • Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
    • - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
    • ein Jahr) vorlegen.

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