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Umschlag von Bioabfall

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.05.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Umschlag von Bioabfällen, die vom Auftraggeber selbst im Gebiet der Stadt Bielefeld gesammelt werden. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Umschlaganlage und deren Betrieb. Sowohl die Sammlung und der Transport der Bioabfälle zur Umschlaganlage als auch die Abholung und Weitertransport der Bioabfälle sind nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.05.26
Fragenfrist
25.06.26
Teilnahmefrist
09.07.26
Vertragsbeginn
01.07.29

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bielefeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
axel.neuhaus@bielefeld.de
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Telefon
+49 521515096
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Website
https://www.bielefeld.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung - Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag das vorgesehene Betriebsgrundstück benennen und belegen, dass er entweder Eigentümer des Grundstücks ist oder ihm dieses vom Eigentümer im Auftragsfall zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung für die Eignung des Bewerbers ist dabei, dass das vorgesehene und verfügbare Betriebsgrundstück alle folgenden Anforderungen erfüllt

    • a) Das Grundstück muss innerhalb eines vom Auftraggeber festgelegten Suchgebiets liegen. Dieses Suchgebiet ist in der bereitgestellten Teilnahmeunterlage "H3 Karte Suchgebiet" dargestellt.
    • b) Auf dem Grundstück muss die Errichtung einer Umschlaganlage für Bioabfälle planungsrechtlich zulässig sein. Hiervon wird für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens ausgegangen, wenn das Grundstück entweder in einem Bebauungsplan als Industrie- oder Gewerbegebiet ausgewiesen ist oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (i.S.v. § 34 BauGB) und in einer Umgebung liegt, die nach ihrer Eigenart als Industrie- oder Gewerbegebiet zu beurteilen ist, oder wenn für das Grundstück bereits eine Genehmigung zum Betrieb einer Abfallbehandlungs- und/oder -umschlaganlage erteilt wurde.
    • c) Die für die Auftragsausführung tatsächlich verfügbare Grundstücksfläche hat eine Größe von mindestens 800 qm.
    • d) Das Grundstück ist über eine Straße erschlossen, die eine Zufahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t und einer Höhe von 4,0 m ermöglicht.
    • Nur Grundstücke, die alle zuvor genannten Anforderungen vollständig erfüllen, werden zum Nachweis der Eignung berücksichtigt. Zur Nachweisführung sind Angaben zum vorgesehenen und verfügbaren Betriebsgrundstück in dem als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular zu machen. Außerdem sind ein Lageplan oder Satellitenbild des Grundstücks sowie ein aktueller Grundbuchauszug (Kopie/Ablichtung genügt) einzureichen.
  • Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Dabei werden Referenzen nur dann als vergleichbar gewertet, wenn sie folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen

    • a) Gegenstand der Referenz war der Betrieb eines Umschlagplatzes für Abfälle.
    • b) Der Umschlagplatz wurde für eine Dauer von mindestens 24 Monaten betrieben und zumindest ein Teil dieser Betriebsdauer lag noch nach dem 30.06.2021.
    • Mindestens eine Referenz muss die festgelegten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen, sonst gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird vom Verfahren ausgeschlossen. Zur Nachweisführung genügen Angaben zu den Referenzen (Eigenerklärungen) in einem vom Auftraggeber als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular
  • Allgemeiner Jahresumsatz - Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften

    • aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
    • Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in einem vom Auftraggeber als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular.
  • Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - Mindestanforderung an die Eignung ist eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall von 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sachschäden einschließlich Umwelthaftpflichtschäden. Die genannten Mindestdeckungssummen müssen außerdem für alle Versicherungsfälle desselben Versicherungsjahrs mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Vorzulegen ist eine Bestätigung des Versicherers, wonach eine entsprechende Versicherung entweder bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen werden kann.

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Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
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