Frist abgelaufen

Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts in Welver - Anschlüsse der Ortsteile Berwicke und Stocklarn an die öffentliche Kanalisation in Welver

Die Angebotsfrist ist am 10. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
30.11.2023
Angebotsfrist
10.01.2024
Auf dem Gebiet der Gemeinde Welver befinden sich die vier räumlich abgegrenzten Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers in den Ortsteilen erfolgt derzeit durch die Grundstückseigentümer mittels Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Dies genügt nicht den allgemeinen Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung, so dass die Gemeinde Welver aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg den Anschluss der Ortslagen bis spätestens 2025 an die Kanalisation anstrebt. Die Anlagen der Grundstückseigentümer werden stillgelegt. In dieser Ausschreibung werden die Bauleistungen für den zweiten Teil - Ortsteile Berwicke und Stocklarn in zwei Losen veröffentlicht. Im Einzelnen: Das Bauvorhaben erstreckt sich zum einen entlang der Hammer Landstraße (L670), die die Ortslagen Berwicke und Borgeln verbindet. Zum anderen erstreckt sich das Bauvorhaben über die Kreisstraße Huer (K7), die zwischen den Ortsteilen Stocklarn und Haselhorst liegt.In dem Bereich Haselhorst schließt die K7 an die L670 an.Mit dem Leistungsverzeichnis ist die abwassertechnische Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn in der Gemeinde Welver beschrieben.Es ist vorgesehen, ein Abwassersystem für diese Ortslagen bereit zu stellen und das anfallende Abwasser ordnungsgemäß einer Kläranlage zuzuführen.Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser über innerörtliche Drucknetze zu sammeln und über eine Transportdruckleitung abzuführen. Die Leitungen für die innerörtlichen Drucksysteme und die Transportdruckleitung werden vorzugsweise im Straßenraum verlegt. Sämtliche Druckrohrleitungen werden im so genannten Horizontal-Spülbohrverfahren ohne offene Baugrube ergestellt. Gleichwohl werden auf Grund der Längenbegrenzung für das HorizontalSpülbohrverfahren punktuell offene Baugruben erforderlich. Die Leitungen werden in einer Tiefenlage von ca. 2m unter der Straßenoberfläche verlegt. Durch die Tiefenlage der Leitungen wird sichergestellt, dass es zu keinem plötzlichen Spülungsausbruch an der Straßenoberfläche kommen kann. Des Weiteren wird durch die Tiefenlage gewährleistet, dass keine Versorgungsleitungen sowie die Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen die Druckrohrleitung höhengleich kreuzen. So wird eine lineare Leitungsverlegung ohne zusätzliche Dücker oder Versprünge sichergestellt. Derzeit wird der Abwasseranfall von den einzelnen Haushalten der beiden Ortsteile Berwicke und Stocklarn der Gemeinde Welver mittels Kleinkläranlagen entwässert. Zukünftig sollen die beiden Ortschaften mit einem zentralen Abwassernetz ausgestattet und alle Haushalte an das Abwassernetz der Gemeinde Welver angeschlossen werden. Bei der Leitungsverlegung mittels Spühlbohrverfahren muss der Überschnitt des Bohrkanals ausreichend groß gewählt werden.Der Bohrkanaldurchmesser sollte im Normalfall um 30 % größer als der größte einzuziehende Rohrleitungsdurchmesser gewählt werden.Eine detaillierte Einteilung der Trassenabschnitte bzgl. des Überschnitts des Bohrkanals ist dem Bodengutachten zu entnehmen. Sowohl bei der offenen Kanalverlegung als auch bei der Herstellung der Start-/Zielbaugruben beim Spühlbohrverfahren wird empfohlen, eine offene Wasserhaltung vorzuhalten, um ggf. anfallendes Tagwasser oder zutretendes Schicht-/Stau- und Kapillarwasser zu fassen und abzuleiten.Die Leitungsverlegung im Ortsteil Stocklarn erfolgt analog in einer geschlossenen Bauweise.Ab der Pumpstation Berwicke wird das Abwasser über eine rd. 1,54 km lange Transportleitung in der Landesstraße L 670 bis zum Kreuzungsbereich Hammer Landstraße (L670) / Huer (K7) weitergeleitet. Die Transportleitung ab dem Pumpwerk Stocklarn ist rd. 1,79 km lang und verläuft in südlicher Richtung über die Kreisstraße K7.Die Bohrspüllängen betragen bei der geschlossenen Bauweise rd. 200 m.An den Enden (Start- und Zielgruben) soll dann ein Graben ausgehoben werden, damit die Ansatzpunkte der Leitungen möglichst gerade verlegt werden.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
30.11.23
Abgabefrist
10.01.24
Öffnung
10.01.24
Vertragsbeginn
15.02.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
3.990.178 €
Erfüllungsort
Welver, Deutschland
E-Mail
geerkens@kommunalagentur.nrw
Telefon
000
Website
https://www.welver.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Baustellenbesprechung: Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils in Abhängigkeit zum Bauziel erforderlichen Abständen, turnusgemäß (voraussichtlich 1 x alle zwei Wochen) statt. Zur Koordination der Bauarbeiten sowie in dringenden Fällen (bei Gefahr in Verzug) ist es zwingend erforderlich, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass ein geeigneter bevollmächtigter Vertreter binnen zwei Zeitstunden die Baustelle persönlich aufsuchen kann. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben.

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer

  • Referenzen

    • Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen je angebotenem Los in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von jeweils 840.000,00 Euro netto (für Los 1) und jeweils 560.000,00 € (für Los 2) aufweisen. Die Einreichung der Referenzen kann über das bereitgestellte Formular (siehe 02_Referenzvordruck je Los) oder formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
    • Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:
    • Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • Ausführungsort
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • ggfs. Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
  • Umsatz

    • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • Mindestsumme 1.400.000,00 Euro netto pro Jahr (für Los 1) und 935.000,00 Euro pro Jahr (für Los 2). Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB8 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB6 Seiten
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