Veröffentlichung 30.11.23 | Abgabefrist 10.01.24 | Öffnung 10.01.24 | Vertragsbeginn 15.02.24 |
Eignungskriterien
Baustellenbesprechung: Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils in Abhängigkeit zum Bauziel erforderlichen Abständen, turnusgemäß (voraussichtlich 1 x alle zwei Wochen) statt. Zur Koordination der Bauarbeiten sowie in dringenden Fällen (bei Gefahr in Verzug) ist es zwingend erforderlich, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass ein geeigneter bevollmächtigter Vertreter binnen zwei Zeitstunden die Baustelle persönlich aufsuchen kann. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben.
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