Veröffentlichung 20.09.24 | Teilnahmefrist 21.10.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 6 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren im Planungsbereich von Kläranlagen genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Ergänzend ist die Erfahrung der Personen speziell in der Planung von Klärschlammfaulungsanlagen und Klärschlammentwässerungsanlagen zu beschreiben. 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners (Ingenieurbauwerke) sowie des Bauüberwachers (Ingenieurbau) über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren nach Abschluss des Studiums im Planungsbereich von Kläranlagen nachzuweisen ist. Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners (Maschinentechnik) über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums der Maschinen- oder Verfahrenstechnik in den zu planenden Bereichen verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren nach Abschluss des Studiums im Planungsbereich von Kläranlagen nachzuweisen ist. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben den Personen des Objektplaners, des Fachplaners und des Bauüberwachers über jeweils einen Vertreter mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung in den zu planenden Bereichen verfügen. Für die Vertreter wird als gleichwertig zum abgeschlossenen Studium zudem die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Kläranlagenbereich nach Abschluss der Techniker Ausbildung anerkannt. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Anlagen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden. Der Bewerber hat folgende Referenzobjekte anzugeben: a) Mindestens zwei Referenzen müssen die Erbringung der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für eine Kläranlage zum Gegenstand haben, und zwar die Planung des Neubaus, der Erweiterung oder den Umbau einer Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 10.000 EW bis 100.000 EW, bei der eine anaerobe Schlammstabilisierung (Verfahrensumstellung auf Schlammfaulung) realisiert worden ist. b) Mindestens zwei Referenzen müssen die Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistungen über die Realisierung eines BHKW´s zur Faulgasnutzung in einer Kläranlage zum Gegenstand haben. c) Bei mindestens zwei Referenzen müssen die Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistungen im laufenden Betrieb zum Gegenstand haben. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung zusätzlich mit der Planung der maschinentechnischen Ausrüstung durch geeignete Referenzen nachzuweisen: d) mindestens zwei dieser Referenzen müssen die Erbringung der Planung- und Überwachungsleistungen der maschinentechnischen Ausrüstung zum Gegenstand haben. Bei allen Referenzen müssen bei Planungsleistungen für die Planung der Ingenieurbauwerke und Maschinentechnik mindestens die Leistungsphasen 3-6 und 8 erbracht worden sein. Die Fertigstellung des Objekts (d.h. Abschluss der Leistungsphase 8, alternativ die Inbetriebnahme oder der Probebetrieb) muss nach dem 01.01.2015 und vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt sein. Max. eine Referenz darf noch in der Umsetzung sein. Bei allen Referenzen ist anzugeben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, 6 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen. Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich der erbrachten Planungsleistungen und Leistungsphasen und des Leistungszeitraums (maximal 5 DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Plandarstellungen). Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungs-leistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten an-derer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung: Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Millionen EUR, für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 3,0 Millionen EUR sowie für Umweltschäden mindestens 3,0 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung der Versicherung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Zuschlagskriterien
Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe: Effektivität der Methoden zur Sicherstellung der Betriebssicherheit in der Umbauphase: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Effektivität der Methoden zur Sicherstellung der Betriebssicherheit in der Umbauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, welches Risiken im Anlagenbetrieb während der Umbauphase erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das einen Vorschlag macht, der grundsätzlich geeignet ist, einen störungsfreien Umbau zu sichern. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das Methoden vorschlägt, durch die der Anlagenbetrieb im besonderen Maße sichergestellt wird und eine Havarie oder Störungen quasi ausgeschlossen werden können.
Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement vorgestellt wird, welcher eine qualitative Ausführung sowie die Einhaltung von Bauzeit und Baukosten erwarten lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine qualitäts-, termin- und kostenoptimierte Ausführung zu erwarten ist.
Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2,0-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen die Zeithonorare für den Bereich der Objektplanung mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 50 Stunden Architekt/Ingenieur (einheitlich Geschäftsführer und angestellte Architekten/Ingenieure) - 30 Stunden Zeichner/Schreibkraft.
Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe: Konzeptioneller Weg zu einem möglichst wirtschaftlichen, energieeffizienten und nachhaltigen Betrieb der Kläranlage: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Konzeptioneller Weg zu einem möglichst wirtschaftlichen, energieeffizienten und nachhaltigen Betrieb der Kläranlage" erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, bei dem eine Verbesserung der "Ist-Situation" nicht oder kaum erreicht wird und eine Verschlechterung gegenüber der Machbarkeitsstudie zu erwarten ist. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, das hinsichtlich seines Konzepts Methoden anwendet, die den Stand der Technik erfüllen und einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb erwarten lassen und das sich an der Machbarkeitsstudie orientiert. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, das besonders energieeffiziente, nachhaltige und wirtschaftliche Methoden vorsieht, die über die Ziele der Potenzialstudie hinausgehen.
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