Veröffentlichung 20.09.24 | Teilnahmefrist 21.10.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 6 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung: Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,0 Million EUR, für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Million EUR beträgt und für Umweltschäden mindestens 1,0 Million EUR. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung der Versicherung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2,0-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 50 Stunden Architekt/Ingenieur (einheitlich Geschäftsführer und angestellte Architekten/Ingenieure) - 30 Stunden Zeichner/Schreibkraft.
Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe: Konzeptioneller Weg zu einem möglichst wirtschaftlichen, energieeffizienten und nachhaltigen Betrieb der Kläranlage: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Konzeptioneller Weg zu einem möglichst wirtschaftlichen, energieeffizienten und nachhaltigen Betrieb der Kläranlage" erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, bei dem eine Verbesserung der "Ist-Situation" nicht oder kaum erreicht wird und eine Verschlechterung gegenüber der Machbarkeitsstudie zu erwarten ist. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, das hinsichtlich seines Konzepts Methoden anwendet, die den Stand der Technik erfüllen und einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb erwarten lassen und das sich an der Machbarkeitsstudie orientiert. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, das besonders energieeffiziente, nachhaltige und wirtschaftliche Methoden vorsieht, die über die Ziele der Potenzialstudie hinausgehen.
Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement vorgestellt wird, welcher eine qualitative Ausführung sowie die Einhaltung von Bauzeit und Baukosten erwarten lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine qualitäts-, termin- und kostenoptimierte Ausführung zu erwarten ist.
Intensität der Bauüberwachung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, dass nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige und deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt und das eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Objektüberwachung verspricht.
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