Frist abgelaufen

Umweltplanung Industriegebiet Am Oberwald II (Los 2)

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.12.2023
Angebotsfrist
Der Auftrag umfasst die vorbereitenden Planungen (Rahmenplan, FNP-Änderung inkl. Leistungen der Umweltplanung) und die Erstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Oberwald II“ in Wörth am Rhein. Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen: Erstellung Grünordnungsplan, Änderung Landschaftsplan, Erstellung Umweltbericht im Rahmen des Bebauungsplans, Erstellung Umweltbericht im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung, Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Artenschutzprüfung, Erstellung FFH-Verträglichkeitsprüfung (inkl. Natura-2000-Vorprüfung)
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.12.23
Teilnahmefrist
19.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Wörth am Rhein, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
info@woerth.de
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Telefon
49 0727113 10
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Website
https://www.woerth.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
    • Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
  • Ausschlussgründe

    • Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
    • Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
    • .
    • Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
    • .
    • Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
    • Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
    • Webseite zur Erstellung einer EEE:
    • https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
  • Referenzen und Qualifikation

    • Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Umweltplanung, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
    • .
    • Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen.
    • .
    • Die Projektleitung Umweltplanung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
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    • Die Referenzen dürfen nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt der Abschluss der Referenzprojekte muss 2018 oder später erfolgt sein.
    • .
    • Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
    • .
    • Bei Bewerbung ist für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Umweltplanung mindestens je 1 Referenz je Wertungskriterium – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie beschrieben – vorzulegen.
    • .
    • Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 im entspechenden Bereich betragen.
    • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
    • Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt” und/oder „Stadtplaner” und/oder „Ingenieur” und/oder „Master” und/oder „Bachelor” oder vergleichbarer Hochschulabschluss. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.

Zuschlagskriterien

  • Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung

  • Herangehensweise an die konkrete Maßnahme

  • Honorare

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Vertragsbedingungen78 KB6 Seiten
Vertragsentwurf37 KB12 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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