Noch 20 Tage

Umzug eines Bildungszentrums des Bundes im Raum Karlsruhe

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Umzug des Inventars aus der Liegenschaft des Bildungszentrums Karlsruhe, Schwarzwaldstraße 78a, 76137 Karlsruhe, in die neue Liegenschaft des Bildungszentrums Büchenau in Au in den Buchen 92, 76646 Bruchsal-Büchenau zu vergeben. Die neue Liegenschaft besteht aus insgesamt drei Gebäudeteilen, teilweise getrennt durch eine Ortsstraße. Die Standorte der vorbenannten Gebäudeteile lauten wie folgt: Au in den Buchen 92, 76646 Bruchsal-Büchenau (Haus Residenz); Au in den Buchen 83, 76646 Bruchsal-Büchenau (Haus Domizil); Au in den Buchen 73, 76646 Bruchsal-Büchenau (Stammhaus). Der Umzug soll ab der Kalenderwoche 32 beginnen und spätestens bis zum 14.08.2026 (Fixtermin) abgeschlossen sein. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Fragenfrist
07.07.26
Abgabefrist
07.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen

    • Der öffentliche Auftraggeber behält sich gem. § 41 Abs. 2 S. 2 UVgO vor, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Fehlende Unterlagen können daher zum Ausschluss führen.
    • a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
    • b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
    • c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
    • d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
    • e. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden.
    • f. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • g. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
    • h. Nachweis über eine Transportversicherung
    • i. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
    • j. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
    • k. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
    • l. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
    • m. Referenzen in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren durchgeführten Aufträge in vergleichbarere Größenordnung mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen
    • n. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
    • o. Zusicherung, dass Transport-Hilfsmittel ausreichend vorhanden sind
    • p. Nachweis über geleistete Aufträge im Bereich des Umzugs einer Verwaltung oder eines Hotelbetriebes bzw. eines Unternehmens
    • Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden. Der Bieter/Die Bieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eintragungen vollständig und korrekt erfolgen. Etwaige Eintragungsfehler gehen zu Lasten des Bieters/der Bieterin.

Zuschlagskriterien

    • Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
    • Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.

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Kalkulation124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB24 Seiten
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