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Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen für die BPOLI Chemnitz

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.06.2026
Angebotsfrist
15.07.2026
Umzugs- und Entsorgungsdienstleistung für die Bundespolizeiinspektion Chemnitz Die Leistung umfasst die Umzugs- und Entsorgungsdienstleistung der Bundespolizeiinspektion Chemnitz gem. Leistungsbeschreibung. Leistungszeitraum: 01.09.2026 bis 31.12.2026
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.06.26
Abgabefrist
15.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
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Telefon
0228 99 610 1234
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 31 UVgO Bitte reichen Sie einen Nachweis der Fachkunde des Bieters in Form eines aktuellen Gewerbenachweises bzw. Handelsregisterauszuges ein. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO - Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 130.000,00 EUR pro Jahr im Bereich Umzugsdienstleistungen betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die ausgefüllte Anlage "Anbieterdarstellung_Umsatz". Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. - Eigenerklärung Haftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/ anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die im Vertragsentwurf angegebenen Schadensbeträge und Deckungszusagen für alle Schadensarten in voller Höhe decken. Bitte füllen Sie dazu die Vorlage „Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung“ aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen

    • ●Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
    • ●Wert des Auftrages,
    • ●Zeitraum der Leistungserbringung,
    • ●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • ●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
    • ●Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn mindestens zwei Dienstleistungsaufträge die Umzugsdienstleistung und die Entsorgungsdienstleistung beinhalten.
    • ●Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
    • ○ein Dienstleistungsauftrag einen Auftragswert von mindestens 97.000 €/netto pro Auftrag aufweist oder
    • ○zwei Dienstleistungsaufträge jeweils einen Auftragswert von mindestens 77.000 €/netto pro Auftrag aufweisen und
    • ●Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    • ● Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
    • ● Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen üb

Zuschlagskriterien

  • siehe Vergabeunterlagen

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