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Umzugsleistung Auslagerung Ethnologisches Museum

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
01.09.2026
Das Ethnologische Museum in Berlin-Dahlem bewahrt in seinen Hauptdepots auf vier Geschossen des sog. Bauteil 4 (BT 4) seine außereuropäischen Sammlungen, die zu den weltweit größten, ältesten und wichtigsten zählen. An BT 4 sind eine Dach- und Fassadensanierung, eine brandschutztechnische Ertüchtigung, sowie eine Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Elektrik) dringend erforderlich. Dafür müssen die Depotflächen vollständig beräumt und die Sammlungen für die Dauer der Sanierung auf Interimsflächen zwischengelagert werden. Die Sammlungsumlagerung erfolgt innerhalb des Gebäudekomplexes. Als Interimsflächen werden die Gebäudeteile Bauteil 2A (BT 2A), Bauteil 2B (BT 2B) und Bauteil 3 (BT 3) genutzt. Für die Interimslagerung wird die Depoteinrichtung aus BT 4 nach Möglichkeit wiederverwendet. Nach abgeschlossener Sanierung erfolgt eine Neueinrichtung der Depots im BT 4 und die Rücklagerung der Sammlungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
17.08.26
Abgabefrist
01.09.26
Vertragsbeginn
15.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zvs@spk-berlin.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Referenzen (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Referenzen gemäß den in den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bedingungen
    • Wettbewerbsregister EU (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Ausgefüllter Vordruck SPK - Angaben zur Abfrage Wettbewerbsregister
    • Ausführungen nach TRGS 524 / DGUV Regel 101-004 (Mit dem Angebot
    • Mittels Dritterklärung): Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche Anhang 6A und 6B (bis 2014 BGR 128 6A und 6B) und Fachkunde für Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 2A und 2B.
  • §§ 123, 124 GWB - Es liegen keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vor.

    • Haftpflichtversicherung - Versicherung Personenschäden über 5.000.000,00 EUR
    • Versicherung Sach- und Vermögensschäden über 5.000.000,00 EUR
    • Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
    • Allgemeine Ausschlussgründe - Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß
    • - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
    • - § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
    • - § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
    • - § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und
    • - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
    • vor.

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