Veröffentlichung 10.12.25 | Fragenfrist 01.01.26 | Teilnahmefrist 09.01.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers aus Planungsleistungen in den Jahren 2022 bis 2024 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz aus Planungsleistungen mindestens 500.000 EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen).
Referenzleistungen Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblätter, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - Alle Referenzleistungen müssen Planungsleistungen für den Neubau von medizinischen Funktionsgebäuden betreffen. - Alle Referenzleistungen müssen ein (geschätztes) Bauvolumen von mindestens 20 Mio. EUR netto umfassen (KG 200-600). - Bei allen Referenzleistungen darf der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens am 01.01.2018 und spätestens am 31.01.2025 erfolgt sein. - Mindestens eine Referenzleistung muss als Generalplanerleistung (= Verantwortung mindestens für Architektur, Technische Ausrüs-tung, Tragwerksplanung) erbracht worden sein. - Mindestens eine Referenzleistung muss die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beinhalten. - Bei mindestens einer Referenzleistung muss bereits ein Vertragsschluss bzgl. der Ausführung auf Basis der FLB erfolgt sein. Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als drei vergleichbare Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß der vorgegebenen Nummerierung der Referenzblätter (Anlage C01) für die Rangbildung berücksichtigt. Die zu berücksichtigenden Referenzleistungen werden anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien bewertet: 1 Durchschnittswert des (geschätzten) Bauvolumens (KG 200-600) in EUR (netto) über alle drei zu berücksichtigenden Referenzleistungen. Mind. 20,00 Mio. (Mindestanforderung) = 10 Punkte Mind. 40,00 Mio. = 20 Punkte Mind. 60,00 Mio. = 30 Punkte 2 Anzahl der Referenzleistungen, die als Generalplanerleistung (= Verantwortung mindestens für Architektur, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) erbracht wurden. 1 (Mindestanforderung) = 10 Punkte 2 = 20 Punkte 3 = 30 Punkte 3 Anzahl der Referenzleistungen, welche die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beinhalten. 1 (Mindestanforderung) = 10 Punkte 2 = 20 Punkte 3 = 30 Punkte Es können mithin maximal 90 Punkte erreicht werden. Diese Punktzahl bildet die Grundlage für die Rangbildung.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
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