Frist abgelaufen

Unterhalts- und Glasreinigung div. Parkhäuser, sowie die Büro- und Verwaltungsflächen im Bremer Stadtgebiet, V0054/2024

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.02.2024
Angebotsfrist
15.03.2024
Unterhalts- und Glasreinigung div. Parkhäuser, sowie die Büro- und Verwaltungsflächen im Bremer Stadtgebiet. Unterhaltsreinigung ca.: 6695 m² Glasreinigung ca.: 8889 m²
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.02.24
Abgabefrist
15.03.24
Öffnung
15.03.24
Vertragsbeginn
01.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
E-Mail
vergabemanagement@immobilien.bremen.de
Freischalten
Telefon
+4942136189715
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (§ 44 Abs. 1 VgV) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
    • Eine rechtsverbindliche Erklärung des Bieters, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter
    • - sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
    • - sich nicht in Liquidation befindet
    • - keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
    • - seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist und
    • - keine im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat
    • Das Formblatt 124LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
  • Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

    • Nachweise) über
    • a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
    • Mindeststandard: Mindestumsatz 250000 EUR in jedem Geschäftsjahr
    • b) Nachweis der Berufs- oder Haftpflichtversicherung (§45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
    • Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 45 Abs. 4 VgV
  • Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle

    • Nachweise) über:
    • a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
    • Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
    • b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
    • Geforderter Mindeststandard: mindestens 8 Arbeitskräfte in jedem Geschäftsjahr
    • c) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
    • d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
    • e) bei komplexer Art der zu erbringende Leistung oder bei solchen Leistungen, die ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird.
    • f) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
    • g) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
    • h) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
    • i) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    • j) bei Lieferleistungen:
    • - Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernde Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist, oder
    • - Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
    • k) Soweit Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
    • - Angaben nach § 45 VgV
    • - Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
    • Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
    • Hinweis:
    • Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
    • Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.
    • Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 45 Abs. 4 VgV.

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