Veröffentlichung 21.11.23 | Abgabefrist 03.01.24 | Öffnung 03.01.24 | Vertragsbeginn 01.04.24 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD–Reinigungsdienstleistung) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD-Reinigungsdienstleistung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Erfahrungen - Referenzen: Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen. Anzugeben sind die Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Jahresreinigungsfläche, Ausführungszeitraum und Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers.
Arbeitskräfte: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung gesteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
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