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Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden und einer Schule in 2 Losen

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.08.2026
Angebotsfrist
08.09.2026
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden und einer Schule in Heidelberg in zwei Losen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
04.08.26
Abgabefrist
08.09.26
Öffnung
08.09.26
Vertragsbeginn
01.04.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Heidelberg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon
+49 62215823325
Website
https://www.heidelberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist dem Angebot eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber beizufügen.
    • Außerdem sind Name und Kontaktadresse (mit Telefonnummer) der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. des jeweiligen Ansprechpartners anzugeben. Als vergleichbare Leistungen gelten Verträge über Unterhaltsreinigungsarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden oder in vergleichbaren Objekten. Jeder Vertrag ist als eine Referenz zu betrachten, wobei ein Vertrag ein oder mehrere Objekte beinhalten kann und die Verträge auch von derselben Auftraggeberin bzw. demselben Auftraggeber sein können. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn alle Verträge nur eine Objektart z.B. nur Schulen oder nur Verwaltungsgebäude beinhalten.
    • Die Referenzliste muss mindestens fünf entsprechende Referenzen aufweisen können.
  • Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis über Haftpflichtversicherung einschließlich Schlüsselverlust entsprechend der in den Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Heidelberg für Reinigungsverträge aufgeführten Versicherungssummen vorzulegen. Der Nachweis ist in Form einer Bestätigung Ihrer Versicherung zu führen, dass im Falle der Auftragsvergabe eine entsprechende Versicherung bestehen wird. Nach erfolgter Auftragsvergabe muss der entsprechende Versicherungsschein vorgelegt werden. Dabei sind folgende Deckungssummen als Mindestbeträge erforderlich

    • Personen- und Sachschäden: 5.000.000 €
    • Vermögensschäden: 500.000 €
    • Schäden an überlassenen Räumen und Inventar 500.000 €
    • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden: 500.000 €
    • Umweltschäden: 5.000.000 €
    • Schlüsselverlustschäden: 100.000 €
  • Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern

    • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
    • Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister).
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen,-
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
    • ggf. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Steuern, Abgaben und Sozialabgaben)
    • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
    • Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
    • a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
    • b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
    • Von den Bietern ist eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
    • Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
    • Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.

Zuschlagskriterien

  • Qualität: Reinigungsagilität & Qualitätssicherung

  • Qualität: Auftragsbezogenes Konzept

  • Qualität: Fachliche Unternehmensstruktur

  • Qualität: Leistungswert (LW) / Reinigungskonzept

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB32 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB24 Seiten
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