Veröffentlichung 05.08.26 | Fragenfrist 11.09.26 | Abgabefrist 18.09.26 |
Eignungskriterien
Mit dem Angebot ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.
Inländische Bieter müssen für das Unternehmen eine Eintragung als zulassungsfreies Handwerk „Gebäudereiniger“ bei der zuständigen Handwerkskammer nachweisen. Bieter aus dem Ausland müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem sie niedergelassen sind oder durch andere geeignete Erklärungen bzw. Nachweise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Der Bieter ist zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in der gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen (BVB Reinigungsdienstleistungen) in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Höhe verpflichtet oder verpflichtet sich zum Abschluss einer solchen Versicherung nach Zuschlag und rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn sowie zu einem unaufgefordertem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.
Der Inhaber des Unternehmens muss mindestens Geselle des Gebäudereinigerhandwerks ist oder das Unternehmen muss an verantwortlicher Stelle von einem solchen geführt werden.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung einzureichen, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt einzureichen. Zudem sind die Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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