Veröffentlichung 08.06.26 | Fragenfrist 23.06.26 | Abgabefrist 07.07.26 | Öffnung 07.07.26 |
Eignungskriterien
Mindestanforderung Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären u. nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 bezogen auf Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 1 Mio (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe. Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen sind mit den hier zu vergebenden Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3 , Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, der Inhalte u. Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen u. hygienischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u. vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen u. Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.
Mindestanforderung Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen
Mindestanforderung
Mindestanforderungen an Personal u. technische Ausstattung Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn u. sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung u. Vertragsbedingungen (VGU Teil 3 u. Teil 4) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung u. die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen u. maßgeblichen Sicherheits- u. Hygienebestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert den für den Einsatz vorgesehenen Objektleiter und seine Stellvertretung namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Zudem muss er spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn den für den Einsatz vorgesehenen Vorarbeiter und seine Vertretung namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die AG wird dem AN den für die Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zuschlags rechtzeitig zur Verfügung stellen / darüber informieren, wo er diesen abrufen kann. Für den Objektleiter u. seine Vertretung sowie für den Vorarbeiter und seine Vertretung muss er zusammen mit der namentlichen Benennung einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses Personal gestellten Mindestanforderung erfüllt sind. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Reinigungspersonal namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Daten für das Personal vorlegen. Die Einhaltung der o.g. Frist von 6 Wochen ist zwingend erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit geprüft wird. 2. Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen
Mindestanforderung Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. der einfache Nachunternehmer / ggf. ein eignungsverleihender leistungserbringender Nachunternehmer muss / müssen (Beteiligte) bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. dem Ende der Angebotsfrist für ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein, d.h. nach - DIN EN ISO 9001 ff oder - DIN EN ISO 14001 ff oder - E-QSS von Neumann & Neumann oder - nach einer den vorstehend genannten Zertifizierungen gleichwertigen Zertifizierung. Die vorstehend genannten Beteiligten müssen zudem zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein. Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und die Aufrechterhaltung entsprechend nachzuweisen durch die unverzügliche Vorlage der Kopien erneuerter / verlängerter Zertifizierungen. Bei den vorstehend genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden und die Zertifizierung des Bieters gleichwertig mit der konkret geforderten Zertifizierung ist. Hiermit wird erklärt, dass sämtliche vorstehend gestellten Mindestanforderungen erfüllt werden und die geforderten Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Kopie der geforderten Zertifizierungen ist unaufgefordert unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Zertifizierung oder Vorlage einer unzureichenden Zertifizierung gekündigt werden. Zudem wird die Auftraggeberin gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Zertifizierung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.
Zuschlagskriterien
Auftragsbezogenes Leistungskonzept: Auftragsbezogenes Konzept zur Vorbereitung, Aufnahme sowie Durchführung der Leistungserbringung und Qualitätssicherung während der Vertragsleistungszeit, siehe VGU Teil 1, Ziffer 18.
Gesamtangebotspreis: Jährlicher Gesamtangebotspreis Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen auf Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt, VGU Teil 2, Formblatt 13. Das Angebot mit dem niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten entsprechend dem prozentualen Abstand ihres jährlichen Gesamtangebotspreises zum niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis weniger Punkte.
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