Unterstützende Leistungen für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ Modul 2 und Modul 4

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.06.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW), Modul 2 und 4, welche grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.

Zeitplan

Vertragsbeginn
01.05.26
Veröffentlichung
30.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
12.680.000 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bmwe.bund.de
Telefon
0000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Qualität

    • Die Qualität wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt:
    • - Personal - 30 % innerhalb innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff.4.1.1 Verfahrensbeschreibung)
    • - Arbeitsorganisation und -abläufe - 40 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung)
    • - Umsetzungskonzept zu inhaltlichen Anforderungen - 30 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung)
  • Preis

    • Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
    • Die Stundensätze beinhalten alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet.
    • Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht.
    • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
    • Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
    • Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB32 Seiten
Vertragsentwurf287 KB6 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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