Veröffentlichung 28.12.23 | Abgabefrist 30.01.24 | Öffnung 30.01.24 |
Eignungskriterien
Umsatz bezogen auf die Leistungsart: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Anlage 4)
Berufs- oder Handelsregister: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) (Anlage 4). Im Auftragsfall ist entsprechende Versicherung durch Vorlage nachzuweisen.
Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) (Anlage 4) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) (Anlage 4) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) (falls zutreffend)
Referenzen: Mindestens drei Referenzen je Los - welche mindestens zwei Maximalversorger (Universitätsklinika) und eine Einrichtung (Krankenhaus) beinhalten- über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der Europäische Union (Anlage 4)
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (Anlage 4)
Zuschlagskriterien
Preis je Los: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Konzentrationspreis im jeweiligen Los. Das Angebot mit dem niedrigsten Konzentrationspreis erhält 40 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Konzentrationspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Konzentrationspreise. Dazu wird der niedrigste Konzentrationspreis durch den Konzentrationspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 40 multipliziert.
Konzept Servicequalität: Zur Beurteilung des für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriteriums "Konzept Servicequalität" erfolgt eine Bewertung anhand der wie folgt definierten Kriterien durch die Sana Einkauf & Logistik GmbH, der EK-UNICO und/oder einem Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH oder der EK-UNICO GmbH: Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit Außendienst 2. Erreichbarkeit Innendienst 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 5. Lieferzeit 6. Logistikkonzept 7. Beratung 8. Reklamationsbearbeitung 9. Umstellungsunterstützung und -begleitung Die Konzeptpunkte 1-5 werden wie folgt bewertet: 1. Erreichbarkeit Außendienst 10 Punkte montags bis sonntags 8 Punkte montags bis samstags 5 Punkte montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe 2. Erreichbarkeit Innendienst 10 Punkte montags bis sonntags 8 Punkte montags bis samstags 5 Punkte montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 10 Punkte max. 48 Stunden 8 Punkte max. 72 Stunden 5 Punkte Mehr als 72 Stunden 0 Punkte keine Angabe 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 10 Punkte mehr als 6 Mitarbeiter 8 Punkte 4 - 5 Mitarbeiter 5 Punkte min. 3 Mitarbeiter 0 Punkte < 3 Mitarbeiter 5. Lieferzeit 10 Punkte max. 48 Stunden 8 Punkte max. 72 Stunden 5 Punkte Mehr als 72 Stunden 0 Punkte keine Angabe Die Bewertung der Konzeptpunkte 6-9 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 10 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 8 Punkte = guter Erfüllungsgrad 6 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 4 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
Konzept Lieferausfall: Zur Beurteilung des für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriteriums "Konzept Lieferausfall" erfolgt eine Bewertung anhand der wie folgt definierten Kriterien durch die Sana Einkauf & Logistik GmbH, der EK-UNICO und/oder einem Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH oder der EK-UNICO GmbH. Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in der Anlage 9 geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Frühzeitige Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Die Konzeptpunkte 1-3 werden wie folgt bewertet: 1. Frühzeitige Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 10 Punkte = Information sofern vorhanden drei Wochen vor dem Eintritt der Lieferstörungen/Lieferausfalls 8 Punkte = Information sofern vorhanden vor eine Woche vor dem Eintritt der Lieferstörungen/Lieferausfalls 5 Punkte = Information am Tag des Eintritts der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 10 Punkte = Information sofern vorhanden drei Wochen vor dem Eintritt der Lieferstörungen/Lieferausfalls 8 Punkte = Information sofern vorhanden vor eine Woche vor dem Eintritt der Lieferstörungen/Lieferausfalls 5 Punkte = Information am Tag des Eintritts der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 10 Punkte = Information sofern vorhanden drei Wochen vor dem Eintritt der Lieferstörungen/Lieferausfalls 8 Punkte = Information sofern vorhanden vor eine Woche vor dem Eintritt der Lieferstörungen/Lieferausfalls 5 Punkte = Information am Tag des Eintritts der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe Die Bewertung des Konzeptpunktes 4 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 10 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 8 Punkte = guter Erfüllungsgrad 6 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 4 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
Nachhaltigkeit: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen. In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 10 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
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