Kurzbeschreibung des Vorhabens
Auftraggeber dieses Auftrags ist die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB).
Hintergrund
Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt.
Ziel des Auftrags
Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten.
Zu erbringende Leistungen
Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Zu a)
Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens.
Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen.
Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Zu b)
Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen.
Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen.