VASA-Kontrollen (Audits bei Deponien)

Zuschlag erteilt am 10. Februar 2025

  • DE_Consaba GmbH, Bern · 283.600 €
Auftraggeber
Veröffentlicht
10.02.2025
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Basierend auf Artikel 32e Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) wurde die Verordnung der Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA, SR 814.681) im Jahr 2001 eingeführt. Mit dieser soll die Finanzierung von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten sichergestellt werden. Die Auftragnehmerin hat die vom BAFU ausgelagerten Kontrollen der Abgabeerhebung gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten auszuführen. Soweit möglich, ist das Durchführen dieser Audits mit dem Einsatz möglichst weniger Personen durchzuführen, um das Risiko von Interessenkonflikten zu reduzieren. Die Auftragnehmerin führt die VASA-Kontrollen (Audits) nach Vorgabe des BAFU durch und achtet auf eine unabhängige und neutrale Beurteilung. Sollten im Rahmen der Durchführung unmittelbar persönliche Interessen der eingesetzten Personen betroffen sein, müssen diese in den Ausstand treten und es muss umgehend durch die Auftragnehmerin ein Ersatz sichergestellt werden. Die zu beschaffenden Leistungen umfassen jährlich ca. 20 VASA-Kontrollen; dies während vier Jahren mit der Option zum Verlängern des Auftrages um zwei Mal zwei Jahre. Die definitive Liste der zu kontrollierenden Deponien wird zu Beginn jedes Jahres durch das BAFU definitiv festgesetzt und der Auftragnehmerin übersendet. Dabei werden die Kontaktdaten der Anlagenbetreiber wie auch der zuständigen Kantonsvertretenden mitgeteilt und ebendiese darüber informiert, dass die Auftragnehmerin mit der VASA-Kontrolle beauftragt und entsprechend autorisiert ist, diese durchzuführen.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.02.25
Vertragsbeginn
01.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
vasa-abgabe@bafu.admin.ch
Telefon
+41584629311
Website
https://www.bafu.admin.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • ZK01 Preis

    • Gesamtpreis. Der Preis muss in CHF abgegeben werden. Die Angaben richten sich nach der Preistabelle (Anhang 2).
    • Beurteilung
    • Gemäss Preisformel in Kapitel 6.3.
    • Nachweis
    • Schriftliche Bestätigung Anhang 1.
    • Gemäss Angaben in der Preistabelle (Anhang 2)
  • ZK02 Erfahrung mit Audits

    • Die Anbieterin hat mit den für die VASA-Kontrollen und Audit-Leistungen gemäss Pflichtenheft eingesetzten Schlüsselpersonen in den letzten fünf Jahren praktische und operative Erfahrung gemacht, welche den zu erbringenden Audit-Leistungen ähnlich sind. Für jede eingesetzte Schlüsselperson sind zwei Referenzen mit Ähnlichkeit zu den Audit-Leistungen anzugeben. Die Referenzen dürfen nicht identisch zu den Referenzen in EK02 sein.
    • Beurteilung
    • Die Anbieterin wird gemäss folgender Auflistung bewertet. Der Fokus der Beurteilung liegt auf der Durchführung von Audits:
    • Note 5: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag sehr gut gleichzusetzen sind. Die Schlüsselperson hat eine zentrale Rolle gespielt.
    • Note 4: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag gut gleichzusetzen sind. Die Schlüsselperson hat eine zentrale Rolle gespielt.
    • Note 3: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag in der Grundform gleichzusetzen sind. Die Schlüsselperson hat eine zentrale Rolle gespielt.
    • Note 2: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag ähnlich sind. Die Schlüsselperson hat keine zentrale Rolle gespielt (Projektbearbeiter/in ohne Fachverantwortung).
    • Note 1: 0-2 Referenzen pro Schlüsselperson. Die Projekte sind nicht vergleichbar mit dem Auftrag
    • Nachweis
    • Die Personen mit den Erfahrungen sind im Anhang 1 zu benennen. Die aussagekräftigen Lebensläufe und entsprechende Anlagen wie z. B. Urkunde, Diplom, Zeugnis, Zertifikat oder vergleichbare Dokumente. Referenzprojekte sind entsprechend vollständig gemäss Referenzformular (Anhang 1) einzureichen.
    • Die Personen müssen in der Mitarbeiterliste gelistet sein (EK03 Personelle Ressourcen).
    • Je Referenzprojekt ist ein entsprechend vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 1) einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
  • ZK03 Fachkenntnisse Abfallwirtschaft

    • Die Anbieterin hat mit den für die VASA-Kontrollen und Audit-Leistungen gemäss Pflichtenheft eingesetzten Schlüsselpersonen in den letzten fünf Jahren Projekte bearbeitet, deren Schwerpunkt auf den Themen Abfall, Entsorgung, Materialbewirtschaftung und /oder Deponiebau liegen. Vergleichbarkeit ist durch die Anbieterin zu belegen. Für jede eingesetzte Schlüsselperson sind zwei Referenzen anzugeben. Die Referenzen dürfen nicht identisch zu den Referenzen in EK02 sein.
    • Beurteilung
    • Die Anbieterin wird gemäss folgender Auflistung bewertet. Der Fokus der Beurteilung liegt auf den fachlichen Kompetenzen:
    • Note 5: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag sehr gut gleichzusetzen sind. Die Schlüsselperson hat eine zentrale Rolle gespielt.
    • Note 4: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag gut gleichzusetzen sind. Die Schlüsselperson hat eine zentrale Rolle gespielt.
    • Note 3: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag in der Grundform gleichzusetzen sind. Die Schlüsselperson hat eine zentrale Rolle gespielt.
    • Note 2: 2 Referenzen pro Schlüsselperson, die qualitativ dem Auftrag ähnlich sind. Die Schlüsselperson hat keine zentrale Rolle gespielt (Projektbearbeiter/in ohne Fachverantwortung).
    • Note 1: 0-2 Referenzen pro Schlüsselperson. Die Projekte sind nicht vergleichbar mit dem Auftrag.
    • Nachweis
    • Die Personen mit den Erfahrungen sind im Anhang 1 zu benennen. Die aussagekräftigen Lebensläufe und entsprechende Anlagen wie z. B. Urkunde, Diplom, Zeugnis, Zertifikat oder vergleichbare Dokumente. Referenzprojekte sind entsprechend vollständig gemäss Referenzformular (Anhang 1) einzureichen.
    • Die Personen müssen in der Mitarbeiterliste gelistet sein (EK03 Personelle Ressourcen).
    • Je Referenzprojekt ist ein entsprechend vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 1) einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
  • ZK04 Nachhaltigkeit

    • Die Anbieterin beschreibt welche Nachhaltigkeitsmassnahmen sie im Unternehmen umsetzt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus gehen. Sie beschreibt und kann geeignete Nachweise beilegen (z. B. KPI, Zertifikate, Konzepte) mit Bezug zu den angebotenen Leistungen für folgende Bereiche:
    • * Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung des Unternehmens, insbesondere:
    • * Reduktion Ressourcenverbrauch, Energiebedarf
    • * Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energie
    • * Reduktion Treibhausgasemissionen
    • * Mitarbeitermobilität/Geschäftsreisen
    • * Mitarbeiterschulungen zu ökologischen Themen (z. B. zu Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter auf die ökologische Nachhaltigkeit).
    • Beurteilung
    • Die Anbieterin wird gemäss folgender Auflistung bewertet:
    • Note 5: Von der Anbieterin sind die Nachhaltigkeitsschwerpunkte nachvollziehbar beschrieben und belegt. Die Anbieterin nimmt eine Vorbildfunktion ein und unternimmt bei den gelisteten Punkten mehr als branchenüblich für die Nachhaltigkeit.
    • Note 4: Von der Anbieterin sind die Nachhaltigkeitsschwerpunkte nachvollziehbar beschrieben und belegt. Die Anbieterin nimmt eine Vorbildfunktion ein und unternimmt bei den gelisteten Punkten mehrheitlich mehr als branchenüblich für die Nachhaltigkeit.
    • Note 3: Von der Anbieterin sind die Nachhaltigkeitsschwerpunkte nachvollziehbar beschrieben und belegt. Die Anbieterin unternimmt bei den gelisteten Punkten teilweise mehr als branchenüblich für die Nachhaltigkeit.
    • Note 2: Von der Anbieterin sind die Nachhaltigkeitsschwerpunkte nachvollziehbar beschrieben und belegt. Die Anbieterin unternimmt bei den gelisteten Punkten in einzelnen Fällen mehr als branchenüblich für die Nachhaltigkeit
    • Note 1: Von der Anbieterin sind die Nachhaltigkeitsschwerpunkte nicht nachvollziehbar beschrieben und belegt. Die Anbieterin unternimmt bei den gelisteten Punkten nichts Konkretes in Bezug auf Nachhaltigkeit.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
    • Geeignete Nachweise in Form von Beschreibungen, KPI, Zertifikaten oder Konzepten sind falls vorhanden beizulegen.

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