Frist abgelaufen

VE 10 Holz-Aluminium-Fenster, Metallbau, Sonnenschutz

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.02.2025
Angebotsfrist
18.03.2025
Holz-Aluminium-Fenster 36 Stck. B/H = ca. 2,10/3,30 m; 20 Stck. B/H = ca. 3,70/2,20 m; 33 Stck. B/H = ca. 6,15/2,20 m; 113 Stck. B/H = ca. 8,10/3,30 m; Aluminium-PR-Elemente 4 Stck. B/H = ca. 14,0/3,30 m; 2 Stck. B/H = ca. 2,15/2,80 m; Aluminium-Glas-Außentüren 31 Stck. 2-flügelig B/H = ca. 2.20/3,30m; 9 Stck. 1-flügelig B/H = ca. 1,30/3,30; 4 Stahl-Glas-Außentüren feuerbeständig; Fenstermarkisen als Außensonnenschutz 20 Stck. B/H = 3,60/ 2,00 m; 33 Stck. B/H = 6,00/2,00 m; 97Stck. B/H = 8,00/2,00 m; Sonstiges 25 Verdunklungsanlagen innen 8,0/2,20 m

Zeitplan

Veröffentlichung
13.02.25
Fragenfrist
12.03.25
Abgabefrist
18.03.25
Öffnung
18.03.25
Vertragsbeginn
01.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
4.811.529 €
Erfüllungsort
Heide, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergaben-vob-sh@gmsh.de
Telefon
+4945130086194
Website
https://www.heide.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Eignung zur Berufsausübung

    • //////////////
    • Die unter Eignung zur Berufsausübung genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
    • - Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
    • - Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
    • - Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
    • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
    • jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
    • Link zur Vergabe
    • oder unter
    • https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf"
  • "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • //////////////
    • Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
    • - Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
    • - Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
    • - Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
    • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
    • jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
    • Link zur Vergabe
    • oder unter
    • https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
    • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, für Vermögensschäden von 500.000 Euro. "
  • "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • //////////////
    • Die unter technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
    • - Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
    • - Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
    • - Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
    • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
    • jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
    • Link zur Vergabe
    • oder unter
    • https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
    • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung sowie das Ergebnis der Leistung beizufügen sind: mindestens drei Referenzen (dabei mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von 3,5 Millionen Euro netto oder zwei Referenzen mit einem Volumen von jeweils 2,9 Millionen Euro netto). Maßgeblich für die Berechnung der Zeiträume ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung sowie der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch die Referenz belegt wird."

Zuschlagskriterien

  • siehe Vergabeunterlagen

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Vertragsentwurf56 KB24 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
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