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VE 3-01 Totalabbruch mit Schadstoffsanierung

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
20.08.2026
Neubau Berufliches Schulzentrum (BSZ) Bad WindsheimTotalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes. Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk. Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien. Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile, Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungen sowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Fragenfrist
13.08.26
Abgabefrist
20.08.26
Öffnung
20.08.26
Vertragsbeginn
11.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Neustadt a. d. Aisch, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
stefan.hahn@kreis-nea.de
Telefon
+49 9161-921213
Website
https://www.frankens-mehrregion.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:- Bestätigung über den Umsatz an vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,- Verfügbare technische Ausrüstung.

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen (Totalabbruch von Gebäuden vergleichbarer Größe mit Schadstoffsanierung, insbesondere Asbestsanierung) in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.Folgende Nachweise sind bereits mit Angebotsabgabe einzureichen:Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form gemäß Gefahrstoffverordnung, Anhang I, Nummer 2.4.2, Absatz 4 Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KreislaufwirtschaftsgesetzVorläufiges Entsorgungskonzept mit Darstellung der geplanten Beseitigungs- und Verwertungswege für alle anfallenden Abfälle und Wertstoffe einschließlich der Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlagen und Entsorgungseinrichtungen

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