Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 02.09.26 | Abgabefrist 09.09.26 | Öffnung 09.09.26 | Vertragsbeginn 07.12.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Auszug aus dem Handelsregister - Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK für die ausgeschriebenen Leistungen
- Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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