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Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung und zum anschließenden Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum im Ortsteil Hexenbruch, Höchberg.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Teilnahmefrist
20.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Höchberg, Deutschland
Vertragslaufzeit
25 Tage
E-Mail
vergabe@hoechberg.de
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Telefon
+49 931 497070
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Website
https://www.hoechberg.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

    • 1. Mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau, der die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG) oder vergleichbare Vorgaben zur der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung erfüllt) - "unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau". Dieses unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau
    • - der die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG [Anlage 911]) oder vergleichbare Vorgaben zur der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung erfüllt
    • - mit mindestens 24 in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätzen, - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem gegenständlichen Verfahren), - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen] von mindestens 3.000.000,- EUR (brutto)
    • Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Bau in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat)
    • - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den Mindestanforderungen o schlüsselfertiger Bau
    • o Erfüllung der Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG, [Anlage 911]) oder vergleichbare Vorgaben zur der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung
    • sowie o Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (mindestens 24 Pflegeplätze)
    • o Auftragswert (brutto) (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen, mindestens 3.000.000,- EUR (brutto))
    • o Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ))
    • - Namens des Auftraggebers. Siehe "Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte"
  • Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte

    • 2. Mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (Betrieb Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen) - "unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb". Dieses unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Betrieb Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
    • - mit mindestens 24 in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätzen, - Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs (mindestens fünf (5) Jahre kontinuierlicher Betrieb zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge)
    • Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Betrieb in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat)
    • - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen o Betrieb Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
    • o Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (mindestens 24 Pflegeplätze), o Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs (mindestens fünf (5) Jahre kontinuierlicher Betrieb zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge)
    • Für den Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs ist anzugeben ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) des Betriebs. Sollte der Betrieb zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende des Betriebs anzukreuzen "länger als die hier gegenständliche Teilnahmefrist laufend". Der Beginn (TT.MM.JJJJ) des Betriebs des angegebenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2016 liegen. Anzugeben ist ferner, dass mindestens fünf (5) Jahre kontinuierlicher Betrieb zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Siehe "Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte"
  • Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte

    • Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Bau bzw. Betrieb sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A), weil der Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) unternehmensbe-zogenes Referenzprojekt Bau und ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb angeben, die jeweils die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerbergemeinschaften sind in Summe mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau und ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb anzugeben
    • außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. 3. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 4. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Siehe "Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte"
  • Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte: 5. Auswahlkriterium Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (1.) und anhand des Auftragswerts (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen] (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze > = 80 = 5 Punkte = 24 = 0 Punkte < 24 = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze zwischen 24 und 80 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze von beispielsweise 52, erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen] >= 33 Mio. EUR = 5 Punkte = 3 Mio. EUR = 0 Punkte < 3 Mio. EUR = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert zwischen 3 Mio. EUR (brutto) und 33 Mio. EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 18 Mio. EUR (brutto) erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (1.) und den Auftragswert (brutto) (2.) werden addiert. Bei einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen. - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (1.) und anhand des Zeitraums des kontinuierlichen Betriebs des angegebenen unter-nehmensbezogenen Referenzprojekts Betrieb (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze > = 80 = 5 Punkte = 24 = 0 Punkte < 24 = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze zwischen 24 und 80 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenz-projekt vorhandenen Pflegeplätze von beispielsweise 52, erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs >= 10 Jahre = 5 Punkte = 5 Jahre = 0 Punkte < 5 Jahre = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs zwischen 5 und 10 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Zeitraum von 7 Jahren und 6 Monaten erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (1.) und für den Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs des angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts Betrieb (2.) werden addiert. Bei maximal einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau und / oder mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb eingereicht werden, wird jeweils das chronologisch erste geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte Bau bzw. Betrieb gewertet. Die erzielten Punkte für das unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau und für das unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielt werden. Bei einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekte Bau und einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekte Betrieb kann der Bewerber somit maximal 20,00 Punkte (2 x (5 + 5 )) erzielen. Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird. Siehe "Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte"

  • Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte: Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).

Zuschlagskriterien

  • Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept

    • Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept. In diesem Pflege- und Betriebskonzept hat der Bieter darzustellen, welches Pflegeangebot der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird, um die von dem Auftraggeber angestrebte Pflege pflegebedürftiger Personen auf dem vom Auftraggeber zu veräußernden Grundstück bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat in dem Pflege- und Betriebskonzept folgende Inhalte darzustellen: - Geplantes Pflegeangebot unter Angabe der Anzahl und Kategorien der angebotenen Pflegeplätze (Die wertungsrelevante Kategorien von Pflegeplätzen sind: vollstationäre Dauerpflegeplätze, Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Pflegenahes Wohnen und betreutes Wohnen. Die Kategorien werden im Folgenden näher definiert.) - Betriebsphilosophie und Qualitätssicherungskonzept - Personalkonzept und Qualifikationsanforderungen - Benennung und Vorstellung des vorgesehenen Betreibers (Referenzen, Erfahrungen, Zulassungen) - Einbindung in das regionale Pflegeversorgungsnetz Der Bieter erhält für das Pflegeangebot gemessen an der Anzahl und Kategorien der im Rahmen des Pflege- und Betriebskonzepts bereitgestellten Pflegeplätze folgende Bewertungspunkte: a) Vollstationäre Dauerpflegeplätze in stationärer Einrichtung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) [Anlage 911]. Umfasst sind die dauerhafte Unterbringung, Verpflegung und umfassende pflegerische Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Die Bewohner leben vollständig in der Institution. Die Finanzierung der reinen Pflegeleistungen erfolgt durch die Pflegekasse, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Bewohner. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 70 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 40 solcher Pflegeplätze angeboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 70 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 20 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 35 Bewertungspunkte. Ein Bieter der 10 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 17,5 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 5 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 8,75 Bewertungspunkte. b) Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des PfleWoqG als private Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Pflegedienst beauftragen. Es besteht eine strikte rechtliche Trennung von Miet- und Pflegevertrag
    • die Versorgung gilt als ambulant. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 15 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 24 solcher Pflegeplätze an geboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 15 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 12 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 7,5 Bewertungspunkte. Ein Bieter der 6 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 3,75 Bewertungspunkte. c) Pflegenahes Wohnen - Barrierearme Wohnungen in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einer stationären Pflegeeinrichtung. Bewohner leben eigenständig, können aber bei Bedarf flexibel Dienstleistungen (z. B. Mittagstisch, Notruf) des benachbarten Heims in Anspruch nehmen. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 10 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 12 solcher Pflegeplätze an geboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 10 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 6 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 5 Bewertungspunkte. d) Betreutes Wohnen als Wohnform, bei der das Mieten oder Kaufen einer barrierearmen Wohnung mit einem Betreuungsvertrag gekoppelt ist. Dieser sichert Grundleistungen wie Notruf und Ansprechpartner. Pflege- und Wahlleistungen sind separat buchbar. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 5 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 10 solcher Pflegeplätze an geboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 5 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 5 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 2,5 Bewertungspunkte. Die je Kategorie für die Anzahl der im Rahmen des Pflege- und Betriebskonzepts bereitgestellten Pflegeplätze erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Der Bieter kann somit maximal 100,00 Bewertungspunkte (70 + 15 + 10 + 5) für das auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept erzielen. Siehe "Fortführung Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept"
  • Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept: Fortführung Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept: Hinweis: Die Wertung des Pflege- und Betriebskonzepts erfolgt nur für Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Das angebotene Pflege- und Betriebskonzept muss zwingend Pflegeplätze der Kategorie a) vollstationäre Dauerpflegeplätze und/oder b) Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften enthalten. Diese Vorgabe ist eine nicht verhandelbare Mindestanforderung an die Leistungserbringung. Eine Abweichung hiervon führt zum Ausschluss des Erstangebots bzw. des endgültigen Angebots. Die Kategorien c) pflegenahes Wohnen und/oder d) betreutes Wohnen können ergänzend angeboten werden. Sie reichen jedoch allein nicht aus, um die Mindestanforderung an das Pflege- und Betriebskonzept zu erfüllen. Der Bieter hat ein Pflege- und Betriebskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf je Kategorie der Pflegeplätze maximal vier (4) DIN-A-4-Seiten umfassen. Angaben ab Seite fünf (5) je Kategorie der Pflegeplätze bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 5 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das Pflege- und Betriebskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das Pflege- und Betriebskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Pflege- und Betriebskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Pflege- und Betriebskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 100,00 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Pflege- und Betriebskonzept" 300,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

  • Auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept

    • Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept. In diesem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter die Qualität der architektonischen und frei räumlichen Planung darzustellen, die er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird. In dem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes primär für die ältere Bevölkerung. Wohnen, Betreuung und gemeinschaftliches Leben stehen im Fokus (Soziales Konzept) (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Städtebauliche Qualität, insbesondere Einfügen in das städtebauliche Umfeld, Qualität der Erschließung, städtebauliche Gestaltung der Begegnungsflächen (Plätze, Gehwege, öffentliche Aufenthaltsräume und Erschließungsflächen (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Bieter hat ein städtebauliches Ausführungskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf zu jedem Unterkriterium jeweils maximal vier (4) DIN-A-4-Seiten umfassen. Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1
    • dann Unterkriterium 2). Der Bieter darf in seinem Ausführungskonzept auf Skizzen, Bilder und Renderings verweisen. Diese zählen nicht zum Umfang der textlichen vier (4) DIN-A-4-Seiten. Angaben ab Seite fünf (5) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 5 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das städtebauliche Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das städtebauliche Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem städtebaulichen Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem städtebaulichen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte für das Unterkriterium 1 und für das Unterkriterium 2 werden addiert. Je Unterkriterium können maximal 5,00 Bewertungspunkte erzielt werden. Es können somit maximal 10 Bewertungspunkte für das auftragsbezogene städtebauliche Ausführungskonzept erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 10,00 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 20. Maximal können für das "auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept" 200,00 qualitative Leistungspunkte erzielt wer-den .
  • Kaufpreis EUR: Kaufpreis EUR gemäß Anlage 803 "Preisblatt" Das Angebot mit dem höchsten angebotenen Kaufpreis erhält 500,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote, die lediglich den vorgegebenen Mindestkaufpreis in Höhe von EUR 2.200.000,00 erreichen, erhalten 0,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote mit einem Kaufpreis zwischen dem Mindestkaufpreis und dem höchsten angebotenen Kaufpreis werden linear interpoliert, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel: Punkte = ((Angebotspreis minus Mindestkaufpreis) / (höchster angebotener Kaufpreis minus Mindestkaufpreis)) × 500 Maximal können 500,00 preisliche Leistungspunkte erzielt werden. Angebote unterhalb des Mindestkaufpreises werden ausgeschlossen. Vorgegebener Mindestkaufpreis: 2.200.000,- EUR

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