Frist abgelaufen

Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)

Durchführung von Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027

Zeitplan

Veröffentlichung
22.04.25
Abgabefrist
20.05.25
Öffnung
20.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
694.676 €
Erfüllungsort
Dresden, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
auftragswesen@smwa.sachsen.de
Telefon
+49 351564-0
Website
www.smwa.sachsen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von
    • Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124
    • GWB i.V.m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, Erklärung im
    • Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des
    • Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
    • regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes
    • zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die
    • Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur
    • Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die
    • unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in
    • Lieferketten, Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576
    • des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
    • Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
    • destabilisieren, Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch
    • Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der
    • Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils
    • sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für
    • den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer
    • Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der
    • Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der
    • Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der
    • notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied
    • der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den
    • Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
    • Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
    • genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder
    • erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in
    • den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer
    • Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine
    • Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der
    • Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB)
    • für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die
    • verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein.
    • Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen.
    • Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden, müssen jeweils die Konzipierung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung beinhalten, wobei
    • • mindestens eine Referenz eine ganztägige Präsenzveranstaltung mit einem Umfang von mindestens 100 Personen umfasst,
    • • mindestens eine Referenz eine hybride Veranstaltung mit mindestens 50 Teilnehmenden in Präsenz und 100 Teilnehmenden online umfasst und
    • • mindestens eine Referenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft enthalten ist.
  • Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen

  • Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit

Zuschlagskriterien

  • Qualität des Kurzkonzepts: siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen

  • Preis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Vertragsbedingungen24 KB8 Seiten
Vertragsentwurf156 KB16 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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