Frist abgelaufen

Veranstaltungsmanagement im Kurhaus Baden-Baden

Die Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg vergibt eine Dienstleistungskonzession mit der Pflicht des Konzessionsnehmers zur Vermietung bestimmter Räumlichkeiten im Kurhaus Baden-Baden für Veranstaltungen, zur Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie zur Erbringung veranstaltungsbezogener und organisatorischer, insbesondere gastronomischer Leistungen (Catering) dort (das "Veranstaltungsmanagement“).
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.12.25
Abgabefrist
16.01.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Baden-Baden, Deutschland
E-Mail
ah@haver-mailaender.de
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Telefon
+49 7112274435
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Website
https://kurhaus-badenbaden.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

  • Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

  • Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

    • Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf Leistungen, die mit den zu vergebenden spezifischen Leistungen im Tätigkeitsbereich Veranstaltungsmanagement, d.h. im Schwerpunkt mit der Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, der Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie veranstaltungsbezogenen und organisatorischen, insbesondere gastronomischen Leistungen, vergleichbar sind.
    • Mindestanforderung: Im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus Leistungen, die mit den zu vergebenden spezifischen Leistungen im Tätigkeitsbereich Veranstaltungsmanagement, d.h. im Schwerpunkt mit der Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, der Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie veranstaltungsbezogenen und organisatorischen, insbesondere gastronomischen Leistungen, vergleichbar sind, von jeweils mindestens 3.000.000,00 Euro netto ohne USt.
  • Eigenerklärung über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Konzessionsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung der Konzession aufrechterhält. Die Versicherungen müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000,00 pro Jahr und in Höhe von EUR 500.000,00 pro Schadensfall absichern. Der Bieter hat durch Eigenerklärung außerdem nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Konzessionsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung zur Sicherung von Pachtzins- und sonstigen vertraglich geschuldeten Zahlungen mit einer Haftzeit von mindestens einem Jahr sowie einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung der Konzession aufrechterhält.

  • Eigenerklärung über bereits erbrachte frühere Aufträge oder Konzessionen des Bieters, die den nachstehenden (Mindest-) Anforderungen entsprechen („Referenzaufträge“). Mehrere frühere Aufträge oder Konzessionen, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-) Anforderungen an einen Referenzauftrag entsprechen¸ sind für den Nachweis eines Referenzauftrags nicht ausreichend. Mindestanforderungen

    • Jeder der nachzuweisenden Referenzaufträge muss im Zeitraum 01.12.2018 bis 30.11.2025 vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht worden sein und bezeichnet werden unter Angabe des Namens des Referenzprojekts
    • des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des damaligen Auftraggebers
    • des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers
    • und der Leistungszeit. Von den nachzuweisenden Referenzaufträgen müssen
    • a) (Gruppe A-Referenzen)
    • mindestens 3 Referenzaufträge jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
    • - der Referenzauftragnehmer hat Cateringleistungen für eine Veranstaltung (= 1 Referenzauftrag) erbracht (eine Veranstaltung kann ein- oder mehrtägig sein, ohne dass ein einzelner Veranstaltungstag daraus wiederum eine eigene Veranstaltung ist)
    • - die Veranstaltung hatte mindestens 150 Veranstaltungsteilnehmer
    • und
    • - der vom Referenzauftragnehmer erbrachte Cateringumsatz (Umsatz ausschließlich mit Speisen und Getränken) betrug je Veranstaltungsteilnehmer durchschnittlich mindestens 200 Euro netto zzgl. USt.
    • und
    • b) (Gruppe B-Referenzen)
    • mindestens 2 Nachweise müssen jeweils aus mindestens 2 unterschiedlichen Veranstaltungen (= aus mindestens 2 unterschiedlichen Referenzaufträgen) bestehen, für die der Referenzauftragnehmer Cateringleistungen gleichzeitig und in einem örtlichen Zusammenhang erbracht hat, die jeweils alle nachgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
    • Dabei bedeutet „gleichzeitig“, dass die mindestens 2 unterschiedlichen Veranstaltungen (= Referenzaufträge) während einer Dauer von mindestens 2 Stunden zur selben Zeit ununterbrochen vom Referenzauftragnehmer vorbereitet oder durchgeführt oder nachbereitet wurden. Der „örtliche Zusammenhang“ verlangt, dass die räumliche Distanz zwischen den unterschiedlichen Veranstaltungen (= Referenzaufträgen), für die der Referenzauftragnehmer die Cateringleistungen erbracht hat, es erlaubte (oder im Bedarfsfall erlaubt hätte), dass dieselben Mitarbeitenden des Referenzauftragnehmers (oder einzelne Mitarbeitende desselben Teams) operativ vor Ort Cateringleistungen für die gleichzeitigen Veranstaltungen erbringen (z.B. Springerdienste).
    • Mindestanforderungen:
    • • Der Referenzauftragnehmer hat Cateringleistungen für mindestens 2 unterschiedliche Veranstaltungen (Referenzaufträge) gleichzeitig und in einem örtlichen Zusammenhang erbracht
    • und
    • • die Veranstaltungen hatten jeweils mindestens 100 Teilnehmer
    • und
    • • der vom Referenzauftragnehmer erzielte Cateringumsatz (Umsatz ausschließlich mit Speisen und Getränken) betrug bei jeder Veranstaltung je Teilnehmer durchschnittlich mindestens 100 Euro netto zzgl. USt.
    • Ein identischer Referenzauftrag kann vom Bieter sowohl als ein Gruppe A-Referenzauftrag zur Erfüllung der unter a) festgelegten Mindestanforderungen als auch als ein Gruppe B-Referenzauftrag zur Erfüllung der unter b) festgelegten Mindestanforderungen angegeben werden, sofern der betreffende Auftrag sowohl die unter a) festgelegten Mindestanforderungen als auch die unter b) festgelegten Mindestanforderungen an einen Referenzauftrag erfüllt.
    • Bei allen Mindestanforderungen handelt es sich um Anforderungen an die Bietereignung, deren Nichterfüllung zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: Höchste monatliche Fixpacht

  • Qualitätskriterium: Höchste Umsatzpacht

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Lose (1)

Eigenerklärung24 KB12 Seiten
Eignungskriterien156 KB24 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
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