Veröffentlichung 17.07.26 | Teilnahmefrist 10.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss eine für das Projekt angemessene Anzahl an Mitarbeitern aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen besetzt sein. Projektleitung und Stellvertretung müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder in Deutschland als Architekt tätig werden zu dürfen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen alle Angaben aus dem Angebotsformblatt sowie die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Architekt/Geschäftsführer - 20 Stunden Architekt/Ingenieur angestellt - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft.
Herangehensweise an die Aufgabenstellung in Bezug auf Funktionalität und Nutzungskonzept, bewertet anhand der eingereichten Ideenskizze: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Herangehensweise an die Aufgabenstellung in Bezug auf Funktionalität und Nutzungskonzept" werden folgende Aspekte herangezogen: - Raumorganisation und Flächenlogik, - Betriebs- und Einsatzabläufe, - Arbeitsplatzqualität, - Schnittstellen und Funktionszusammenhänge. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das die genannten Aspekte in überdurchschnittlicher bis sehr guter Weise erfüllt. Im Einzelnen: - Raumorganisation und Flächenlogik: Das Angebot sieht eine klare Zuordnung der Funktionsbereiche vor, eine effiziente Flächennutzung und Möglichkeiten für Erweiterungsfähigkeit und Flexibilität. - Betriebs- und Einsatzabläufe: Die besonderen Anforderungen der Feuerwehr werden berücksichtigt. Alarmwege werden optimiert, die Planung lässt kurze Ausrückzeiten und eine klare Wegeführung sowie eine vollständige Schwarz-Weiß-Trennung erwarten. - Arbeitsplatzqualität: Das Angebot lässt eine besonders ergonomische Gestaltung und funktionale Anordnung der Arbeitsbereiche erwarten und bietet eine gute Nutzerfreundlichkeit. - Schnittstellen und Funktionszusammenhänge: Die Bestandteile Fahrzeughalle - Umkleide - Einsatzbereiche sind gut aufeinander abgestimmt, Technikbereiche sind logisch angebunden. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, wenn die genannten Aspekte in durchschnittlicher Weise umgesetzt werden. 0-3 Punkte erhält ein Angebot, wenn es erwarten lässt, dass die genannten Aspekte gar nicht oder nur unzureichend erreicht werden, beispielsweise wie folgt: - Raumorganisation und Flächenlogik: Funktionsbereiche sind nicht ausreichend getrennt und erkennbar, die Planung führt zu Anteilen von nicht oder nur schlecht zu nutzenden Räumlichkeiten. Sachzusammenhänge werden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, Erweiterungsmöglichkeiten sind nicht oder nur unter Schwierigkeiten herzustellen. - Betriebs- und Einsatzabläufe: Laufwege werden wenig sinnvoll gestaltet, etwa indem die Einsatzfahrzeuge und -kleidung nur umständlich erreicht werden können, gefahrenträchtiger Begegnungsverkehr entstehen kann oder Laufwege durch den Weißbereich geführt werden, wodurch die besonderen Anforderungen der Feuerwehr werden beeinträchtigt werden. - Arbeitsplatzqualität: Arbeitsplätze bieten wenig bis keine Nutzerfreundlichkeit und sind wenig funktional angeordnet. - Schnittstellen und Funktionszusammenhänge: Die Bestandteile Fahrzeughalle - Umkleide - Einsatzbereiche sind unzureichend aufeinander abgestimmt, sodass lange Laufwege oder eine Beeinträchtigung der Anforderungen des Feuerwehrbetriebes zu erwarten sind. Die Anbindung der Technikbereiche ist umständlich und wenig folgerichtig. Die Wertung erfolgt auf Grund des eingereichten Konzepts und der abgegebenen Erläuterungen.
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