Veröffentlichung 10.07.26 | Teilnahmefrist 10.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss eine für das Projekt angemessene Anzahl an Mitarbeitern aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen besetzt sein. Projektleitung und Stellvertretung müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder in Deutschland als Ingenieur tätig werden dürfen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Hinsichtlich der Bewertung des Honorarangebots wird wie folgt verfahren: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung des Angebots fließen alle Angaben aus dem Angebotsformblatt sowie die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Ingenieur/Geschäftsführer - 20 Stunden Ingenieur angestellt - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft.
Qualitätssicherung
Örtliche Präsenz, Methodik und Organisation in der Phase der ingenieurtechnischen Kontrolle
Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen: Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot: 8-10 Punkte, wenn es eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf, 7 Punkte, wenn es keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, 4-6 Punkte, wenn eine ungünstige Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers gewünscht wird, 0-3 Punkte, wenn es zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder einer Reduzierung der Leistungspflichten.
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