Die Stadt Rastatt wird Im 1. OG des ehemaligen „SWI-Gebäudes“ in der Karlstraße 23 in
76437 Rastatt eine 2-gruppige Kindertageseinrichtung installieren. Vor dem Hintergrund des
Subsidiaritätsprinzips nach § 4 Abs. 2 SGB VIII wird für den Betrieb der Einrichtung ein
kirchlicher, freier oder privat-gewerblicher Träger gesucht, der den Förderauftrag nach § 22
SGB VIII erfüllt und den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag gemäß
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für baden-württembergische
Kindertageseinrichtungen umsetzt.
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