Veröffentlichung 01.10.25 | Abgabefrist 31.10.25 | Vertragsbeginn 13.12.26 |
Eignungskriterien
Erforderlich ist ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes des Bieters. Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, bzw. von dem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt 4.7) mit Angaben zur Deckungssumme. Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines anderen Unternehmens(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des anderen Unternehmens (z.B. Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist die Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des anderen Unternehmens (z.B. Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung mit Angaben zum vorhandenen Eigenkapital gem. § 2 PBZugV i.V.m. Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (siehe Formblatt 4.2). Das nachzuweisende Eigenkapitel, wie es im zuletzt erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, muss abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Fahrzeuge dem folgenden Wert entsprechen: Für das erste genutzte Fahrzeug mindestens 9.000 € Eigenkapital und für jedes wietere genutzte Fahrzeug mindestens 5.000 € Eigenkapital. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des anderen Unternehmens (z.B. Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen (siehe Formblatt 4.2) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist). Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren, mit einem Leistungsvolumen von 100.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG. Sämtliche Referenzen müssen mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Die Referenzanforderung muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des anderen Unternehmens (z.B. Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Erforderlich ist ein Verfügbarkeitsnachweis der Fahrzeuge (Formblatt 4.10). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
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