Veröffentlichung 01.08.25 | Teilnahmefrist 12.09.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswerts. Die Mindestanzahl an Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Planung, Bau und Betrieb von NGA-Netzen gesondert nachgewiesen werden. Kann ein Bieter nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen
Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bieter
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor.
Zuschlagskriterien
Realisierungszeit
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Konzept und Erläuterung - geplante Verlegemethoden und ob ggf. der Bieter den Einsatz von alternativen Verlegemethoden / Netztechnologie plant - inwieweit der Bieter Bestands-Infrastrukturen / Eigenleistungen des ZWE (Leerrohre, Glasfasern usw.) oder ggf. eigene vorhandene Infrastrukturen benutzt und dies in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung berücksichtigt hat
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