Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen im Linienbündel Nordost (VGI-Linien 520, 521, 522, 523, 570, 571, 580, 581, 582, 583, 584, 585, 586, sowie über Bedarfsverkehrsleistungen mit PKW (VGI-Flexi 57 und PKW-Leistungen auf den Linien 522, 583, 584, 586 ) im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

Auftraggeber
Veröffentlicht
05.05.2025
Angebotsfrist
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im „Linienbündel Nordost“ mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
05.05.25
Vertragsbeginn
01.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
comp-tend
Erfüllungsort
Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland
E-Mail
oepnv@landratsamt-paf.de
Telefon
+49 8441275803
Website
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

KI-Kriterien-Analyse

Erfüllen Sie die Anforderungen?

KI-Analyse prüft Eignungskriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (3)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
+ 6 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen