Frist abgelaufen

Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.01.2026
Angebotsfrist
05.02.2026
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664 Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau – Gadernheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 665 Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels (– Reichelsheim) - Linie 666 Fürth – Schlierbach – Lindenfels – Winterkasten - Linie 667 Balkhausen – Auerbach Fürstenlager – Bensheim – Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) - Linie 668 Fürth - Schlierbach - Seidenbuch – Gadernheim - Linie 696 Gadernheim – Lindenfels – Fürth – Rimbach – Mörlenbach (nur zu Schulzeiten) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Zeitplan

Fragenfrist
12.01.26
Veröffentlichung
16.01.26
Abgabefrist
05.02.26
Öffnung
05.02.26
Vertragsbeginn
13.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mannheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@vrn.de
Telefon
0621107700
Website
https://www.vrn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1
    • Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach

    a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.

  • Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach

    a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.

  • Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach

    • b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach
    • dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
  • Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach

    • c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6
    • Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro
  • Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach

    d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.

Zuschlagskriterien

  • Preis- und Qualitätswertung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.

  • Preis- und Qualitätswertung

    • Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel
    • für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung
    • werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.

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Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB8 Seiten
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